AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 79-6 Hornstein, Balthasar von contra Bingen; Auseinandersetzung wegen Besteuerung;, 1602 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 79-6
Titel:Hornstein, Balthasar von contra Bingen; Auseinandersetzung wegen Besteuerung;
Entstehungszeitraum:1602
Darin:Verzeichnis der Beklagten, die Zahlungen wegen der Reichssteuern für den Krieg gegen die Osmanen ablehnen, s.d., fol. 633r-634v; Urteile des kaiserlichen Hofgerichts Rottweil in Verfahren Hornstein, Vormünder bzw. Grafen von, contra Binningen, 28 Untertanen 1572 [06 10] (Zahlungsverpflichtung der Untertanen gemäß Herkommen), 1577 [12 10] (Huldigung der Untertanen), fol. 631r-632v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hornstein, Balthasar von, für ihn Reichsritterschaft Schwaben, Ausschuß
Beklagter/Antragsgegner:Bingen, Untertanen des Beklagten
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte Beklagte vor dem Ausschuß der Schwäbischen Reichsritterschaft beschuldigt, sich geweigert zu haben, ihren Anteil an den von Kläger aufzubringenden Reichssteuern für den Krieg gegen die Osmanen zu bezahlen. Zur Begründung hätten Beklagte zum einen auf Urteile des kaiserlichen Hofgerichts Rottweil verwiesen, wonach sie lediglich gemäß dem Herkommen zu Steuerleistungen verpflichtet seien. Zum anderen hätten sie vorgebracht, die Begleichung der Forderung des Klägers würde eine gleichartige Forderung der Grafen von Hohenzollern[-Sigmaringen] als Miteigentümern Binningens nach sich ziehen, die Beklagte nicht zuzumuten sei. Kläger hatte betont, das Rottweiler Urteil beziehe sich nicht auf Land- und Reichssteuern, und um die Unterstützung der Reichsritterschaft gebeten. Vertreter des Ausschusses bitten, für die Begleichung der Forderung des Klägers durch Beklagte zu sorgen. Kläger könne beispielsweise ermächtigt werden, gegen Beklagte vorzugehen. Alternativ könne ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte ausgefertigt werden.
Umfang:fol. 630-639
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1632
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291479
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl