Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 81-4 |
Titel: | Heut, Otmar contra Memmingen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Ehrverletzung; |
Entstehungszeitraum: | 1606 - 1608 |
Darin: | Urfehde des Klägers 1603 01 12, fol. 47r-48v; Urfehde des Klägers 1605 07 31, fol. 45r-46v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Heut, Otmar, aus Erkheim |
Beklagter/Antragsgegner: | Memmingen Stadt, Bürgermeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beschuldigt Beklagte, sie hätten ihn unter den Vorwurf, den Memminger Bürgermeister Lutz von Freiberg verbal angegriffen zu haben, verhaften und foltern lassen. Kläger habe Abbitte leisten, eine Urfehde beschwören und seiner Ausweisung zustimmen müssen. Kläger behauptet, unschuldig zu sein. Mit ihrem Vorgehen hätten Beklagte die Ehre des Klägers verletzt. Kläger bittet, die Urfehde zu kassieren und Beklagte zur Leistung von Schadensersatz in Höhe von 8.000 Reichstalern zu verurteilen. Beklagte behaupten, auf Antrag Lutz' von Freiberg, der der Gerichtsherr des Klägers sei, gegen ihn vorgegangen zu sein. Sie weisen darauf hin, daß Kläger bereits vor mehreren Jahren vom Landgericht in Schwaben in einer Schuldenangelegenheit in die Acht erklärt und ausgewiesen worden sei. Beklagte bitten, Kläger abzuweisen bzw. aufzufordern, sich vor dem Landgericht um seine Lösung aus der Acht zu bemühen. Dann könne er vor den Austragsrichtern der Stadt Memmingen Klage erheben. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte 1607 02 20, fol. 53rv |
Umfang: | fol. 45-57 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1638 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292376 |
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