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AT_OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 81-8 Hofflich, Peter contra Würzburg Hochstift, Kammer; Auseinandersetzung wegen Haftung aus Bürgschaft;, 1608 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT_OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 81 Hund, Geroldseck, Schleswig-Holstein-Sonderburg, Heut, Hessen, Hessen-Darmstadt, Braunschweig, Hofflich, Hausen, Trier, Hämmerle, 1599-1608 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT_OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 81-8 |
Titel: | Hofflich, Peter contra Würzburg Hochstift, Kammer; Auseinandersetzung wegen Haftung aus Bürgschaft; |
Entstehungszeitraum: | 1608 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hofflich, Peter, für sich sowie für seine Ehefrau Praxedis und seine Kinder (Hofflich, Johann, Schreiber im bischöflich-bambergischen Kastenamt; Hofflich, Wolf, Kammerdiener des Domdekans von Bamberg; Hofflich, Anna Maria; Hofflich, Anna) |
Beklagter/Antragsgegner: | Würzburg Hochstift, Kammer (1); Acker, Michael Jakob, aus Würzburg (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger erklärt, im Jahr 1602 in die Dienste des Bischofs von Würzburg getreten zu sein. Es sei in diesen Fällen üblich, einen Bürgen zu benennen, der für etwaige Außenstände in den Amtsrechnungen des Betroffenen hafte. Kläger habe Beklagten (2) benannt und ihm seine gesamte Habe verpfändet. Zwei Jahre später habe Beklagter (1) unter der Leitung des Zahlmeisters Konrad Widtmann eine Abrechnung des Klägers beanstandet. Beklagter (2) habe den Schaden als Bürge des Klägers ersetzen müssen. Anschließend habe Beklagter (2) die gesamte Habe des Klägers beschlagnahmen lassen. Er sei nicht bereit gewesen, Auskunft über die Höhe der von ihm aufgrund der Bürgschaft geleisteten Zahlung zu geben. Kläger habe vergeblich versucht, einen Prozeß gegen Beklagten (2) anzustrengen. Kläger leugnet, daß Beklagter (1) durch seine dienstliche Tätigkeit Schaden entstanden sei. Beklagter. (1) habe willkürlich die Erstattung bestimmter Posten abgelehnt, auf die Kläger Anspruch habe. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an den Bischof von Würzburg als zuständige Obrigkeit, für die Erstattung dieser Auslagen, die Rückerstattung des von Beklagtem (2) verlangten Schadensersatzes und die Rückgabe des Besitzes des Klägers zu sorgen. Beklagter (2) solle außerdem aufgefordert werden, den Kläger entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere |
| habe Kläger auf der Reise an den Kaiserhof einen Fuß verloren. Kläger beruft sich auf seine Teilnahme an der Kaiserkrönung (1576) sowie seine persönliche Bekanntschaft mit den kaiserlichen Räten Andreas Erstenberger und Andreas Hanniwald. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Fürbittschreiben an Bischof von Würzburg zugunsten des Antragstellers 1608 09 25, fol. 652r-656v |
Umfang: | fol. 652-656 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1638 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292380 |
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