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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 85-8 Oppenheim Stadt, Bürgermeister und Rat contra Gundelsheim, Hans Georg von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;, 1602-1603 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 85 Ifflinger, Irrenstetter, Seligman, Fränkel, Jäger, Haim, Fröschel, Fiskal, Imfeld, Isenburg-Büdingen, Jaxtheim, Johanniterorden, Levi, Schmol, 1599-1617 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 85-8 |
Titel: | Oppenheim Stadt, Bürgermeister und Rat contra Gundelsheim, Hans Georg von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung; |
Entstehungszeitraum: | 1602 - 1603 |
Darin: | Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Befehls 1602 11 04) 1603 01 07 (Original), fol. 347rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Haim, Jude, aus Fulda |
Beklagter/Antragsgegner: | Gundelsheim, Hans Georg von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatte eine Forderung in Höhe von 6.000 Gulden zuzüglich fälliger Zinsen gegen Beklagten geltend gemacht. Er bittet, die Einreden des Beklagten (u. a. exceptio non numeratae pecuniae) wegen Fristversäumnis zu verwerfen und ihn in den ihm verpfändeten Besitz des Beklagten einsetzen zu lassen. Daß diese Güter von Gottfried Graf von Oettingen[-Oettingen] wegen einer Forderung von dessen Ehefrau [Barbara] an Beklagten beschlagnahmt worden seien, sei ohne Belang, da die Forderung des Klägers älter und deswegen vorrangig zu befriedigen sei. Eine Ladung des Klägers vor das Reichskammergericht sei nicht ausgefertigt worden; sie wäre inzwischen ohnehin erloschen. Beklagter wendet ein, die Schuldurkunden, auf die Kläger sich berufe, in jugendlichem Übermut und in Unwissenheit unterschrieben zu haben. Kläger habe nur einen Bruchteil der Kreditsumme an Beklagten ausgezahlt. Beklagter habe Kläger wegen Betrugs vor das Reichskammergericht laden lassen, wo die Auseinandersetzung noch rechtshängig sei. Die Kläger verpfändeten Güter habe Gottfried Graf von Oettingen[-Oettingen] in seinen Besitz gebracht, da Beklagter der Ehefrau des Grafen Geld schulde. Beklagter bittet, die Schuldurkunden des Klägers zu kassieren. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagten, Forderung des Klägers zu befriedigen 1602 02 28, wiederholt 1602 11 04, fol. 337r-338v, 339r-340v; Zustellung der Stellungnahme des Beklagten an Kläger 1603 03 18 (Vermerk), fol. 344v; Zustellung der Replik des Klägers an Beklagten 1603 07 14, fol. 354rv; Kaiserliches Schreiben an Gottfried Graf von Oettingen[-Oettingen] (Information über Anspruch des Klägers gegenüber Beklagten) 1603 07 14, fol. 355r-356v |
Umfang: | fol. 337-356; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1633 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292721 |
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