AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 85-7 Jäger, Valentin contra Oppenheim Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung und Ausweisung;, 1602-1609 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 85-7
Titel:Jäger, Valentin contra Oppenheim Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung und Ausweisung;
Entstehungszeitraum:1602 - 1609
Darin:Text der von Kläger (2) verwendeten Segenssprüche, s.d., fol. 321r-322v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Jäger, Valentin, Faßbinder, aus Oppenheim (1); Jäger, Margaretha, aus Oppenheim, Ehefrau des Klägers (1) (2)
Beklagter/Antragsgegner:Oppenheim Stadt, Bürgermeister und Rat; als Intervenient: Pfalz, Friedrich Kurfürst von der
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichten, Beklagte hätten Kläger (2) unter dem Verdacht der Hexerei verhaften und foltern lassen. Obwohl keine Beweise für die Schuld der Kläger (2) beigebracht worden seien, sei sie mehrfach aus der Stadt ausgewiesen worden. Kläger (1) habe Beklagte aufgefordert, offenzulegen, wer Kläger (2) beschuldigt habe, damit sie zu den Vorwürfen Stellung nehmen könne. Beklagte hätten seinen Antrag abgewiesen. Danach habe er den Intervenienten als Schutzherrn der Stadt angerufen. Der Intervenient habe ihn abgewiesen, da er keine Gerichtsgewalt über Beklagte ausüben könne. Anschließend hätten Beklagte Kläger (1) inhaftiert und ausgewiesen. Kläger behaupten, Kläger (2) sei unschuldig. Sie habe nur harmlose Segenssprüche über kranke Mitbürger gesprochen. Das Verfahren gegen sie sei nicht gemäß der Peinlichen Halsgerichtsordnung geführt worden. Kläger bitten um einen kaiserlichen Befehl, später ein kaiserliches Mandat gegen Beklgte, die Ausweisungen aufzuheben und Schadensersatz zu leisten, außerdem um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, einen kaiserlichen Geleitbrief sowie die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission zur Prüfung der Vorwürfe. Später beantragen Kläger ein kaiserliches Empfehlungsschreiben an den Kurfürsten von Mainz, ihrer Niederlassung im Erzstift zuzustimmen. Der Intervenient berichtet im Nam
en der Beklagten, Kläger (2) sei für abergläubischen Praktiken bekannt gewesen und habe ein Verbot der Beklagten mißachtet. Ihre Verhaftung und Befragung unter Anwendung der Folter seien rechtmäßig gewesen. Kläger (1) habe sich für seine Ehefrau eingesetzt und dabei Mitbürger sowie Beklagte verleumdet. Deswegen sei er ausgewiesen worden. Der Intervenient bittet, Kläger ab- bzw. an ihn zurückzuverweisen.
Entscheidungen:Weisung der Kläger an Intervenient en 1602 07 29 (Vermerk), Entscheidung bestätigt 1602 08 07 (Vermerk), fol. 262v, 264v; Kaiserliche Aufforderung an Intervenienten, Kläger zu ihrem Recht zu verhelfen 1602 12 19, fol. 272rv (Konzept), 276r, 281rv, 325rv; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (Abweisung) 1604 11 16, fol. 283rv; Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte 1605 05 04, wiederholt 1606 01 10, fol. 284rv, 287rv; Zustellung des Berichts des Intervenienten an Kläger 1606 07 14 (Vermerk), fol. 291v; Kaiserliches Empfehlungsschreiben an [Johann Schweickart von Kronberg] Kurfürst von Mainz zugunsten der Kläger 1609 03 10, fol. 331rv; Kaiserliche Aufforderung an Intervenienten, Beklagte. anzuweisen, Kläger Geburts- und Abzugsbriefe auszustellen 1609 10 24, fol. 334rv
Umfang:fol. 258-336; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1639
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292720
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl