AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83-4 Hanau[-Lichtenberg], Johann Reinhard Graf von contra Hattgau, vier Dörfer (Hatten, Niederbetschdorf, Oberbetschdorf, Rittershoffen); Auseinandersetzung wegen Steuererhebung, auch wegen Waldnutzung;, 1616 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83-4
Titel:Hanau[-Lichtenberg], Johann Reinhard Graf von contra Hattgau, vier Dörfer (Hatten, Niederbetschdorf, Oberbetschdorf, Rittershoffen); Auseinandersetzung wegen Steuererhebung, auch wegen Waldnutzung;
Entstehungszeitraum:1616
Darin:Befehl Kaiser Matthias' an Beklagte, Ungeld zu bezahlen und Nutzung des umstrittenen Walds einzustellen 1615 08 17, fol. 53r-55v; Reichskammergerichtliches Urteil in Verfahren Hattgau, vier Dörfer, contra Philipp [IV.] Graf von Hanau[-Lichtenberg], Mandatsprozeß wegen Ungelds und Waldnutzungsrechten 1532 06 14 (Transumt 1616 10 06, beglaubigte Abschrift), fol. 56r-57v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hanau[-Lichtenberg], Johann Reinhard Graf von
Beklagter/Antragsgegner:Hattgau, vier Dörfer (Hatten, Niederbetschdorf, Oberbetschdorf, Rittershoffen)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte Beklagte beschuldigt, die Bezahlung von Ungeld zu verweigern und einen Wald zu bewirtschaften, dessen Nutzung Kläger als Inhaber des Reichslehens Hatten zustehe. Das Ungeld sei vom Großvater des Klägers eingeführt worden, nachdem den Bauern der vier Dörfer wegen ihrer Beteiligung am Bauernkrieg ihre Privilegien aberkannt worden seien. Auch das Recht zur Nutzung des fraglichen Walds sei in diesem Zusammenhang an den Großvater des Klägers übergegangen. Auf einen kaiserlichen Befehl, das Ungeld zu bezahlen und die Nutzungsrechte des Klägers zu beachten, antworten Beklagte, die Auseinandersetzung sei bereits durch ein Urteil des Reichskammergerichts entschieden. Sie bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Kläger, das Urteil zu beachten.
Umfang:fol. 52-58; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1646
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292737
 

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