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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83-8 Hopfer, Kassandra contra Regensburg Stadt, Kammerer und Rat; Auseinandersetzung wegen Hauskaufs;, 1623 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83 Hersperg, Houffen, Holndorf, Hanau, Huttler, Holtz, Horst, Hopfer, Hafenlueg, Heistermann, Immendorffer, Köln, Hüffel, Hofbaur, Hiusch, Augsburg, Homburger, Stralendorff, Heussenstein, Hohenlohe, Halden, Hareker, Haslang, Malteserorden, Gebsattel, Hundtler, Hes
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 83-8 |
Titel: | Hopfer, Kassandra contra Regensburg Stadt, Kammerer und Rat; Auseinandersetzung wegen Hauskaufs; |
Entstehungszeitraum: | 1623 |
Darin: | Fürbittschreiben Johann Schweickarts Kurfürst von Mainz zugunsten der Antragstellerin 1623 01 05, fol. 100r-103v; Fürbittschreiben Wolfgang Wilhelms Pfalzgraf von Pfalz[-Neuburg] zugunsten der Antragstellerin 1623 03 08, fol. 95r-96v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hopfer, Kassandra, geb. Schwäbl, wohnhaft in Arlesberg im Fürstentum Neuburg |
Beklagter/Antragsgegner: | Regensburg Stadt, Kammerer und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin beschuldigt Beklagte, ihren Vater, den Regensburger Bürger Christoph Schwäbl, durch mehrfache Verhaftungen zum Verkauf seines Hauses genötigt zu haben. Der Vater der Klägerin habe den Verkaufserlös an diverse Regensburger Ämter bezahlen müssen, denen er Geld schuldig gewesen sei. Beklagte hätten das Haus kürzlich an einen Regensburger Bürger weiterverkauft. Darüber hinaus hätten sie Klägerin untersagt, bei ihren Aufenthalten in Regensburg bei ihren Verwandten zu wohnen. Klägerin behauptet, kraft sog. Einstandsrechts zum Erwerb des Hauses ihres Vaters zu dem Preis, den der letzte Käufer bezahlt habe, berechtigt zu sein. Beklagte gingen nur wegen ihres katholischen Bekenntnisses gegen sie vor. Klägerin bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, dem Kauf zuzustimmen, später um die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission. In ihrer Stellungnahme führen Beklagte aus, Christoph Schwäbl habe sich in seinen letzten Lebensjahren verschuldet und sei seinen Pflichten als Steueramtsverordneter der Stadt nicht nachgekommen. Mehrere Gläubiger Schwäbls hätten gegen ihn geklagt und, da er Zahlungsbefehle mißachtet habe, seine Verhaftung erwirkt. Wegen der Schulden Christoph Schwäbls bei Regensburger Ämtern hätten auch Beklagte zu seinen Gläubigern gehört. Zur Tilgung dieser Schulden hätten Beklagte auf ausdrückli |
| chen Wunsch Schwäbls das fragliche Haus erworben. Beklagte bestreiten ein Recht der Klägerin auf Wiedererwerb. Der Ehemann der Klägerin Samuel Hopfer habe sein Regensburger Bürgerrecht aufgegeben. Der Verkauf von Häusern an Fremde sei kraft Stadtrechts verboten. Beklagte bitten, Klägerin ab- oder auf den Rechtsweg zu weisen. |
Umfang: | fol. 82-106; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1653 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4292741 |
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