AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 664-2 Rabenstein contra Rabenstein; Streit um die von Hans Christoph von Rabenstein, Ritterhauptmann der Fränkischen Reichsritterschaft, Kanton Gebürg, seiner Witwe und Töchtern vertraglich abgesicherten Unterhaltszahlungen aus dem Bamberger Lehengut Rabenstei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 664-2
Titel:Rabenstein contra Rabenstein; Streit um die von Hans Christoph von Rabenstein, Ritterhauptmann der Fränkischen Reichsritterschaft, Kanton Gebürg, seiner Witwe und Töchtern vertraglich abgesicherten Unterhaltszahlungen aus dem Bamberger Lehengut Rabenstein (Ahorntal)
Entstehungszeitraum:1676 - 1679
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 709b, Nr. 16
Darin:Hans Christoph von Rabenstein entschädigt seine Brüder Wolf Hieronymus, Friedrich Paulus und Wolf Werner für seinen alleinigen Besitz des väterlichen Lehenguts Rabenstein; falls er söhnelos sterben und das Gut auf die Brüder oder deren Nachkommen fallen sollte, sollen diese seiner Witwe und seinen Töchtern Unterhaltszahlungen leisten, 1637 06 24 (Abschr.), fol. 6r-15v; Vergleich der Parteien, 1660 03 20 (Abschr.), fol. 16r-23v; Attestat der Fränkischen Reichsritterschaft für die Klägerinnen über die nicht geschehene Übergehung der Reichsritterschaft als erster Instanz ("de non factae primae instantiae praeteritionis") im Streit mit den Beklagten um deren im Vergleich von 1660 festgelegten, aber nicht erfolgten Zahlung von 5.000 Gulden an die Klägerinnen, 1676 03 09 (Ausf.), fol. 24rv (mit diesem Attestat - so die Klägerinnen - habe die Reichsritterschaft, die zwar "facultatem sentendiendi, nicht aber exequendi" habe, sie an den Reichshofrat verwiesen, fol. 3v); Fürbittschreiben des Markgrafen Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth für Wolf Hieronymus von Rabenstein, dem ein notwendiger, standesgemäßer Lebensunterhalt verbleiben müsse ("beneficium competentiae"), 1677 05 21 (Ausf.), fol. 45r-48v; Bericht des Kommissars über die vollzogene Immission der Klägerinnen in die Güter Rabenstein und Kirchahorn, undat. [1677] (Ausf.), fol. 70r-72v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rabenstein, Maria Katharina von, geb. von Guttenberg, Witwe des Hans Christoph von Rabenstein, und ihre drei Töchter: Rabenstein, Maria Susanna und Anna Cordula von; Schirnding, Eva Elisabeth von, geb. von Rabenstein
Beklagter/Antragsgegner:Rabenstein, Wolf Hieronymus und Wolf Werner von, Brüder des Hans Christoph von Rabenstein
RHR-Agenten:Rabenstein, Klägerinnen: Jonas Schrimpf (1676); Rabenstein, Wolf Hieronymus: Ferdinand Persius (1677)
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an Bischof Peter Philipp von Bamberg, den Beklagten einen Zahlungstermin von zwei Monaten zu setzen und bei dessen Überschreitung die Klägerinnen in die Pfandgüter einzusetzen, 1676 09 17 (Konz.), fol. 26r-30v.
Umfang:Fol. 1-98
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1709
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293045
 

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