AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 86-17 Irmtraut, Hans Balthasar von contra Nassau-Beilstein, Georg Graf von; Auseinandersetzung wegen Zuständigkeit, auch Beleidigung;, 1618-1619 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 86-17
Titel:Irmtraut, Hans Balthasar von contra Nassau-Beilstein, Georg Graf von; Auseinandersetzung wegen Zuständigkeit, auch Beleidigung;
Entstehungszeitraum:1618 - 1619
Darin:Privileg König Sigismunds für Johann [I.] Graf von Nassau (Gerichtsstand) 1494 06 08, fol. 301r-305v; Befehl Kaiser Matthias' an wetterauische Ritterschaft, sich nur Kaiser zu unterwerfen 1618 09 23, fol. 306r-308v; Fürbittschreiben der wetterauischen Ritterschaft zugunsten des Klägers 1618 09 09/19, fol. 341r-344v; Notariatsinstrument (Nachfrage bei Beklagtem wegen der gegen Kläger erhobenen Beschuldigungen) 1616 08 29, fol. 295r-300v; Notariatsinstrument (Protest des Klägers gegen Vorgehen des gräflich-nassauischen Schöffengerichts in Beilstein) 1617 03 28, fol. 309r-317v; Notariatsinstrument (Appellation des Klägers gegen Urteil des gräflich-nassauischen Schöffengerichts in Beilstein) 1618 08 26, fol. 326r-333v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Irmtraut, Hans Balthasar von, Mitglied der wetterauischen Ritterschaft
Beklagter/Antragsgegner:Nassau-Beilstein, Georg Graf von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichtet, von Beklagtem beschuldigt worden zu sein, in den Diebstahl einer von Johann Wilhelm Graf von Wied bei Beklagtem deponierten Geldsumme verwickelt zu sein. Um seine Ehre zu verteidigen, habe Kläger Klage vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil erhoben. Das Hofgericht habe sich wegen eines Privilegs der Grafen von Nassau für unzuständig erklärt. Kurze Zeit später habe Beklagter Kläger von seinem für Strafsachen zuständigen Fiskal vor dem gräflich-nassauischen Schöffengericht in Beilstein anklagen und laden lassen. Obwohl Kläger forideklinatorische Einreden erhoben habe, sei er als Dieb verurteilt und in die sog. Mordacht erklärt worden. Darüber hinaus habe man ihn in Beilstein öffentlich für "vogelfrei" erklärt. Kläger behauptet, beide Urteile seien nichtig. Als reichsunmittelbarer Adeliger und Mitglied der Reichsritterschaft sei Kläger nicht zur Einlassung vor dem gräflich-nassauischen Gericht verpflichtet gewesen. Vielmehr hätte er mit einer Einlassung gegen einen ausdrücklichen kaiserlichen Befehl an die wetterauischen Ritter, sich keiner fremden Obrigkeit zu unterwerfen, verstoßen. Kläger bittet, das Verfahren vor dem Schöffengericht für nichtig zu erklären und eine kaiserliche Kommission zur Untersuchung der Vorwürfe des Beklagten einzusetzen. Darüber hinaus bittet er, Beklagten zur Eröffnun
g eines Verfahrens wegen Beleidigung zu laden.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagten, zugleich Information über kaiserlichen Geleitbrief für Kläger und Befehl, vorerst nicht weiter gegen ihn vorzugehen 1619 02 20, fol. 285r-286v
Umfang:fol. 284-345
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1649
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293082
 

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