AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 86-16 Jos, Jakob, Kiefer contra Reutlingen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Verhaftung, auch wegen Berufsverbots;, 1618-1619 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 86-16
Titel:Jos, Jakob, Kiefer contra Reutlingen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Verhaftung, auch wegen Berufsverbots;
Entstehungszeitraum:1618 - 1619
Darin:Dekret der Beklagten (Benennung der Autoren aufrührerischer Schriften, Gehorsamspflicht) 1618 01 17, fol. 238r-239v; Ratsprotokolle der Stadt Reutlingen (Auszüge, Injurienverfahren Helbling, Bürgermeister der Stadt Reutlingen, contra Kläger (2), Kläger (4), Steelin und Michael Lauwinger sowie Herzog, Melchior, contra Kläger (1) betreffend) 1617 01 18-1618 07 15, fol. 232r-237v, 253r-258v; Gutachten der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen (Appellation des Klägers (3) gegen Ratsdekret) 1618 01 23, fol. 240r-252v; Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen am Neckar als kaiserliche Kommissare 1618 10 31, fol. 215r-272v; Notariatsinstrument (Appellation der Kläger gegen Dekrete der Beklagten) 1618 01 20 (Original), fol. 200rv; Notariatsinstrument (Stellungnahmen der Kläger (2) und (4) zu Weiterverfolgung der Appellation an Kaiser und Berufsausübung, auch Aussage des Stadtdieners Georg Dettinger zu Stellungnahme des Klägers (3)) 1618 07 08 (Original), fol. 210rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Jos, Jakob, Kiefer (1); Jos, Gideon, Kiefer, Bruder von Kläger (1) (2); Stürm, Konrad, Schuhmacher (3); Hummel, Jakob, Rotgerber (4), alle Bürger der Stadt Reutlingen
Beklagter/Antragsgegner:Reutlingen Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Antragsteller (1-3): Immendorff, Bartholomäus [von, Lic. iur.] (ca. 1618)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger appellieren gegen zwei Dekrete der Beklagten an den Kaiser. Darin hätten Beklagte Kläger (1), (2) und (4) verboten, die Stadt zu verlassen und ihr Handwerk weiter auszuüben. Kläger (3) sei aufgefordert worden, sich seiner Verhaftung zu stellen. Außerdem seien alle Bürger angesichts von in der Stadt kursierenden aufrührerischen Gedichten zum Gehorsam ermahnt worden. Kläger behaupten, Beklagte hätten sie durch die Dekrete zwingen wollen, den Reutlinger Bürgern Michael Lauinger und Melchior Herzog Abbitte zu leisten, da sie sie angeblich in einem Schriftsatz an das Reutlinger Konsistorium mit Ehebruchsvorwürfen in Verbindung gebracht hätten. Kläger wenden sich auch an den Reichshofrat Hieronymus [Stefan] Eluern. Beklagte führen aus, Kläger (3) vorgeladen zu haben, um etwas über seine nicht genehmigte Reise an den Kaiserhof in Erfahrung zu bringen. Statt allein zu kommen, habe Kläger (3) die anderen Kläger und weitere Verwandte mitgebracht, die einen Tumult im Rathaus angezettelt und Ratsanordnungen mißachtet hätten. Die beiden Dekrete hätten erlassen werden müssen, um die Ausweitung der Auseinandersetzung zu einem Aufruhr in der Stadt zu verhindern. Kläger (2) und (4) hätten inzwischen ihren Verzicht auf eine Fortführung des Verfahrens gegen Beklagte erklärt und übten ihr Handwerk wieder aus. Kläger (1) und
(3) seien aus der Stadt geflohen, um ihrer Verhaftung wegen der von ihnen verbreiteten aufrührerischen Gedichte zu entgehen. Beklagte bitten, Kläger abzuweisen. Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen berichten, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien sei an Kläger (1) und (3) gescheitert.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte, zugleich Befehl, vorerst nicht gegen Kläger vorzugehen 1618 05 15, fol. 203r-204v (Konzept), 281rv; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bürgermeister und Rat der Stadt Esslingen [am Neckar] (Information über Appellationsordnung der Stadt Reutlingen, Anforderung der Akten des Konsistoriums zu Verfahren zwischen Kläger (1) und Anna Bandelin, Güteversuch) 1618 06 07, fol. 205r-206v (Konzept), 282r-283v; Zustellung der Stellungnahme der Beklagten an Kläger (auf Antrag) 1618 09 13 (Vermerk), fol. 214v
Umfang:fol. 197-283
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1649
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293081
 

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