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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-8 Forster, Hans contra Kaisheim Stift, Abt; Auseinandersetzung wegen Entschädigung;, 1559 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88 Kreyss, Kumprechtstetter, Kueffler, Knoblauch, Kholer, Kirche an der Ecke, Krueg, Forster, Kempten, Keppeler, Kusfeldt, Kopp, Kremer, Kottner, Königsbronn, Kaisheim, Khrell, Schwarz, Keltsch, Kotzau, Kniesebecke, Kühnen, Köferl, Kraus, Kessler, Kautz, Kreppel,
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-8 |
Titel: | Forster, Hans contra Kaisheim Stift, Abt; Auseinandersetzung wegen Entschädigung; |
Entstehungszeitraum: | 1559 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Forster, Hans, aus Unterthürheim |
Beklagter/Antragsgegner: | Kaisheim Stift, Abt |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichtet, ein von ihm erworbenes Haus in Unterthürheim sei nach Verleumdungen durch seine Mitbürger von Amtleuten des Beklagten niedergerissen worden, da es angeblich die Gemeinde geschädigt habe. Die Verleumder seien vom kaiserlichen Hofgericht Rottweil in die Acht erklärt worden, da sie einer von Kläger erwirkten Ladung nicht nachgekommen seien. Gegen dieses Urteil habe Beklagter an das Reichskammergericht appelliert. Da das reichskammergerichtliche Verfahren immer wieder ins Stocken gerate, bittet Kläger um ein kaiserliches Schreiben an bzw. Mandat gegen Beklagten, ihm Schadensersatz zu leisten. Beklagter führt aus, das fragliche Haus sei ohne Genehmigung durch die zuständigen Stellen auf einem Gartengrundstück ohne Söldenrecht und in unmittelbarer Nähe zu anderen Häusern erbaut worden. Weil dadurch die Feuergefahr im Dorf erheblich zugenommen habe, habe Beklagter. Kläger aufgefordert, das Haus innerhalb einer angemessenen Frist abzureißen. Da Kläger der Aufforderung nicht nachgekommen sei, habe Beklagter das Haus einreißen lassen. Anschließend habe Kläger ein Verfahren gegen die am Abriß beteiligten Amtleute vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil angestrengt. Beklagter habe das Verfahren gemäß seiner Privilegien vor sein eigenes Gericht ziehen wollen, sei mit diesem Antrag aber abgewiesen worden. G |
| egen diesen Beschluß habe er an das Reichskammergericht appelliert. Beklagter bittet, Kläger auf den Rechtsweg zu weisen. |
Bemerkungen: | Weitere Akten K. 52 |
Umfang: | fol. 159-160 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1589 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293104 |
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