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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-19 Kempten Stadt, Bürgermeister und Rat contra Memmingen Stadt, Bürgermeister und Rat; Bitte um kaiserliche Anordnung an Schiedsgericht zur Durchführung eines Prozesses wegen Verkaufs eines Bauernhofs bei Kempten, 1573-1574 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut,
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88 Kreyss, Kumprechtstetter, Kueffler, Knoblauch, Kholer, Kirche an der Ecke, Krueg, Forster, Kempten, Keppeler, Kusfeldt, Kopp, Kremer, Kottner, Königsbronn, Kaisheim, Khrell, Schwarz, Keltsch, Kotzau, Kniesebecke, Kühnen, Köferl, Kraus, Kessler, Kautz, Kreppel,
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 88-19 |
Titel: | Kempten Stadt, Bürgermeister und Rat contra Memmingen Stadt, Bürgermeister und Rat; Bitte um kaiserliche Anordnung an Schiedsgericht zur Durchführung eines Prozesses wegen Verkaufs eines Bauernhofs bei Kempten |
Entstehungszeitraum: | 1573 - 1574 |
Darin: | Erklärung von Oswald Uderboldt (kein Verkauf, Tausch oder Veränderung von Rechten seines Guts Zum Letze auf Lebenszeit, Vorkaufsrecht für Bürgermeister und Rat der Stadt Kempten) 1533 [04 01], fol. 256rv, 276r-277v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Kempten Stadt, Bürgermeister und Rat |
Beklagter/Antragsgegner: | Memmingen Stadt, Bürgermeister und Rat (1); Seuter, Gordian, Einwohner der Stadt Kempten (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller berichten, wegen des Bauernhofs Zum Letze in der Nähe der Stadt, den Antragsgegner (2) unter Verstoß gegen Vereinbarungen mit der Stadt von Oswald Uderboldt und seinem Sohn Hans übernommen habe, einen Prozeß gegen Antragsgegner (2) anstrengen zu wollen. Sie hätten Antragsgegner (2) aufgefordert, sich vor Antragsgegner (1) als vereinbarten Richtern der Stadt Kempten einzulassen und Antragsgegner (1) gebeten, das Verfahren durchzuführen. Antragsgegner (1) seien dazu nicht bereit. Antragsteller bitten, Antragsgegner (1) zu befehlen, den Prozeß einzuleiten. Antragsgegner (2) solle angewiesen werden, sich vor Antragsgegner (1) einzulassen. Antragsgegner (1) bringen vor, Antragsgegner (2) habe nicht in einen Prozeß einwilligen wollen. Das Privileg der Antragsteller, wonach Rechtsansprüche vor den vereinbarten Richtern der Stadt geltend zu machen seien, gelte nur für Ansprüche gegen Antragsteller Darüber hinaus habe der Abt von Kempten als Lehens- und Gerichtsherr über den Bauernhof Einspruch gegen ein Verfahren vor Antragsgegner (1) erhoben. Antragsgegner (1) bitten, sie nach Möglichkeit von der Verpflichtung, den Prozeß durchzuführen, zu entbinden. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Antragsgegner (1), Rechtsverfahren zwischen Antragsteller und Antragsgegner (2) durchzuführen 1573 06 24, wiederholt 1574 02 22, fol. 278rv (Konzept) und fol. 257rv, fol. 252rv; |
Umfang: | fol. 252-280; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1604 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293115 |
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