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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 90-16 Kiener, Anna Maria contra Esslingen am Neckar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Ausweisung nach Ehebruchsvorwurf, 1582-1586 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 90 Krapf, Kemlein, Köferl, Kurzbach, Kißling, Innhausen und Kniphausen, Kagerer, Kißlegg, Kluver, Camenberg, Klüpfel, Kaufmann, Kylei, Kraus, Kiener, Knor, Kurz, König, Kauffer, Koller, 1582-1598 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 90-16 |
Titel: | Kiener, Anna Maria contra Esslingen am Neckar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Ausweisung nach Ehebruchsvorwurf |
Entstehungszeitraum: | 1582 - 1586 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Kiener, Anna Maria, aus Marbach |
Beklagter/Antragsgegner: | Esslingen am Neckar Stadt, Bürgermeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin bringt vor, von Hans Weiden aus Esslingen fälschlicherweise des Ehebruchs beschuldigt worden zu sein. Weiden habe seine Beschuldigung mit einem Eid bekräftigt. Um der Bestrafung zu entgehen, sei Klägerin aus Esslingen geflohen, habe aber ein Verfahren gegen Weiden zum Beweis ihrer Unschuld angestrengt. Dennoch sei sie von Beklagten ausgewiesen worden. Außerdem hätten Beklagte die Ehe der Klägerin geschieden, ihrem früheren Ehemann ihren gesamten Besitz zugesprochen und die Beweise der Klägerin für ihre Unschuld nicht anhören wollen. Klägerin habe Klage gegen Weiden vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil erhoben, das sie an das Reichskammergericht gewiesen habe. Dort zu klagen, könne sich Klägerin angesichts des Verlusts ihres Vermögens nicht leisten. Klägerin bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, sie in die Stadt zurückkehren zu lassen und ihren früheren Ehemann Laurenz Pentz anzuweisen, ihr ihr väterliches Vermögen zurückzugeben. Beklagte berichten, Klägerin sei mehrfach durch ihr sittenwidriges Verhalten aufgefallen. In einem gegen sie angestrengten Prozeß hätten zahlreiche Zeugen die Vergehen der Klägerin - u. a. Ehebruch, Gotteslästerung und Beleidigungen - bestätigt. Noch vor dem Urteil sei Klägerin aus Esslingen geflohen. Deswegen sei sie ausgewiesen und ihre Ehe geschieden worden. Da |
| ihr Ehemann die gemeinsamen Kinder unterhalten müsse, sei ihm das Vermögen der Klägerin zugesprochen worden. Hans Weiden sei in dem von Klägerin angestrengten Verfahren vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil freigesprochen worden. Später habe Klägerin ihre Vergehen gestanden und um Begnadigung gebeten. Beklagte behaupten, rechtmäßig gegen Klägerin vorgegangen zu sein. Sie bitten, Klägerin abzuweisen und wegen ungerechtfertigten Anrufens des Kaisers zu bestrafen. |
Entscheidungen: | Weisung der Klägerin an die zuständige Obrigkeit 1582 02 25 (Vermerk), fol. 441v; Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte 1585 07 27, fol. 442rv; Zustellung des Berichts der Beklagten an Klägerin und Abweisung der Klägerin 1586 01 07 (Vermerk), fol. 446v; Zustellung des Gegenberichts der Klägerin an Beklagte, Aufforderung, Klägerin nicht unbillig ihr Erbe vorzuenthalten 1586 08 01, fol. 451rv |
Umfang: | fol. 440-451; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1616 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4293188 |
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