Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 91-9 |
Titel: | Kirchen, Georg von contra Lindau (Bodensee) Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Dokumenten im Zusammenhang mit elterlichem Erbe, später wegen Beschlagnahme; Antrag auf kaiserliche Mandate sowie kaiserliche Ladung |
Entstehungszeitraum: | 1606 |
Darin: | Vergleich über Teilung des Vermögens des Lindauer Bürgers Georg von Kirchen zwischen seinem Sohn aus erster Ehe, vertreten durch seine Vormünder, seiner Witwe und Kläger, dem Sohn aus zweiter Ehe, vertreten durch seine Vormünder 1576 05 10, fol. 408r-414v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Kirchen, Georg von, Bürger der Stadt Basel |
Beklagter/Antragsgegner: | Lindau (Bodensee) Stadt, Bürgermeister und Rat (1); Furtenbach, Christoph, Bürger der Stadt Lindau (Bodensee) (2); Furtenbach, Erasmus, Bürgermeister, Bürger der Stadt Lindau (Bodensee) (3) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beschuldigt Beklagte (2), seinen ehemaligen Vormund, Dokumente zurückzuhalten, aus denen Kläger die Rechtmäßigkeit der Verwaltung des ihm zugefallenen Vermögens seiner Eltern in der Stadt Lindau und seine aktuellen Ansprüche entnehmen könnte. Beklagte (1) als zuständige Obrigkeit seien nicht bereit, Kläger zu seinem Recht zu verhelfen. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte (1), außerdem um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (2), die fraglichen Dokumente offenzulegen. Darüber hinaus berichtet Kläger, Beklagte (1) hätten sein Vermögen in Lindau auf Antrag von Beklagten (3) wegen einer angeblichen Verpflichtung zur Leistung von Kaution beschlagnahmen lassen. Beklagte (1) gingen parteilich gegen ihn vor. Darüber hinaus hätten sie gegen ein kaiserliches Privileg der Stadt Basel verstoßen, wonach Güter von Bürgern der Stadt Basel nicht beschlagnahmt werden dürften. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte (1), sein Vermögen freizugeben. Außerdem beantragt er, Beklagte (3) zu laden. |
Umfang: | fol. 406-450 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1636 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295211 |
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