AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 92-13 Kraus, Joachim Friedrich; Bitte um kaiserlichen Befehl an Stadt Regensburg zur Kassation einer Weisung an Stadtgericht Nürnberg in Schuldprozeß, 1614 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 92-13
Titel:Kraus, Joachim Friedrich; Bitte um kaiserlichen Befehl an Stadt Regensburg zur Kassation einer Weisung an Stadtgericht Nürnberg in Schuldprozeß
Entstehungszeitraum:1614
Darin:Bescheid des Stadtgerichts in Regensburg in Verfahren Haller, Helena, aus Nürnberg, contra Antragsteller (Aufforderung des Antragstellers zur Begleichung der Forderung von Helena Haller, Geldstrafe) 1614 02 04, fol. 160r-161v; Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg 1614 07 23, fol. 173r-174v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kraus, Joachim Friedrich, Bürger der Stadt Regensburg
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller führt aus, sein Haus in Nürnberg für 3.900 Gulden an die Nürnberger Bürgerin Helena Haller verkauft zu haben. Das Haus sei mit Hypotheken in Höhe von 1.800 Gulden belastet gewesen. Später sei ein Streit zwischen Helena Haller auf der einen und den Gläubigern des Antragsteller Gabriel Schurl und den Vormündern der Kinder von Hans Braun auf der anderen Seite wegen der Ablösung der Hypotheken entstanden. Haller und die Gläubiger hätten sich, ohne Klage gegen Antragsteller zu erheben, mit Beschwerden an Kammerer und Rat der Stadt Regensburg gewandt und auf diese Weise Zahlungen des Antragstellers zu erzwingen versucht. Antragsteller habe sich bereit erklärt, sich vor Gericht zu verantworten. Kammerer und Rat hätten ihn an die Stadt Nürnberg verwiesen und eine Geldstrafe von ihm verlangt. Antragsteller behauptet, nichts mit dem Streit um die Hypotheken zu tun und den Kaufvertrag eingehalten zu haben. Statt ihm Gelegenheit zu geben, seine Position in einem Prozeß darzulegen, hätten Kammerer und Rat der Stadt Regensburg ihn an ein auswärtiges, unzuständiges Gericht verwiesen. Antragsteller bittet um einen kaiserlichen Befehl an die Stadt Regensburg, diese Entscheidung zurückzunehmen. Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg berichten, Antragsteller habe Helena Haller die Belastung des Hauses mit Hypotheke
n verschwiegen. Haller habe 390 Gulden für die Schulden des Antragstellers bezahlen müssen. Zuständig für die Klage Hallers sei das Nürnberger Stadtgericht, da der Gegenstand des umstrittenen Vertrags in Nürnberg liege. Außerdem habe Antragsteller bei der Aufgabe seines Nürnberger Bürgerrechts versprochen, sich im Fall von Forderungen Nürnberger Bürger vor dem Stadtgericht zu verantworten. Kammerer und Rat der Stadt Regensburg seien lediglich um Rechtshilfe gebeten worden.
Entscheidungen:Zustellung des Antrags des Antragstellers an Abgesandten der Stadt Regensburg 1614 04 11 (Vermerk), fol. 152v; Kaiserlicher Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg, Helena Haller und ihre Mitinteressierten an Stadt Regensburg als zuständige Obrigkeit zu verweisen 1614 04 22, fol. 169r-172v; Zustellung des Berichts von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg an Antragsteller auf Antrag 1614 11 20 (Vermerk), fol. 174v
Umfang:fol. 151-174
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1644
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295226
 

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