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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 92-14 Kraus, Joachim Friedrich; Bitte um kaiserliche Inhibition an Stadt Regensburg zur Abwendung einer Vollstreckung, 1613-1614 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 92 Kranwider, Kayser, Kaisheim, Khünn, Kupfer, Kompf, Kotz, Kempten, Kißtal, Kraus, Krebs, Kessler, Kolb, Kresser, Kielmann, Crause, Kleber, Karnaps, Kintzinger, Krause, Kipp, Straßburg, Zisterzienserorden, Schenck, Clüsener, Kaufbeuren, 1607-1631 (Karton (Faszike
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 92-14 |
Titel: | Kraus, Joachim Friedrich; Bitte um kaiserliche Inhibition an Stadt Regensburg zur Abwendung einer Vollstreckung |
Entstehungszeitraum: | 1613 - 1614 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Kraus, Joachim Friedrich, Bürger der Stadt Regensburg |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller beschuldigt Kammerer und Rat der Stadt Regensburg, die Vollstreckung einer von Heinrich Zieser aus Sankt Gallen erhobenen Forderung angedroht zu haben, ohne die Rechtmäßigkeit der Forderung in einem Prozeß feststellen zu lassen. Kammerer und Rat hätten lediglich eine Kommission aus Ratsmitgliedern benannt, vor der sich einzulassen Antragsteller nicht verpflichtet sei. Kammerer und Rat hätten sich geweigert, Dokumente entgegenzunehmen, mit denen Antragsteller die Unrechtmäßigkeit der Forderungen Ziesers habe beweisen wollen. Antragsteller bittet, die Vollstreckung durch eine kaiserliche Inhibition zu untersagen. Kammerer und Rat der Stadt Regensburg leugnen, eine Vollstreckung angekündigt zu haben. Die fragliche Kommission sei im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens zur Beweisaufnahme eingesetzt worden. Antragsteller habe Termine zur Vorlage seiner Beweismittel verstreichen lassen und das Verfahren verzögert. Deswegen habe man ihm eine letzte Frist gesetzt. Im Übrigen habe Antragsteller die von ihm erwirkte kaiserliche Inhibition nicht zustellen lassen. Kammerer und Rat bitten, Antragsteller anzuweisen, seine Beweismittel vorzulegen und das Verfahren nicht weiter zu verzögern. Der Regensburger Abgesandte Johann Jakob Wolf wendet sich auch an den Reichshofratsvizepräsidenten. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Kammerer und Rat der Stadt Regensburg, prozessuale Rechte des Antragstellers zu beachten 1614 01 23, fol. 176r-177v; Ausfertigung des kaiserlichen Befehls ex officio, angeordnet durch Reichsvizekanzler [Hans Ludwig von Ulm], s.d. Vermerk auf Eingabe präsentiert 1614 03 31, fol. 180v; Zustellung der Stellungnahme von Kammerer und Rat der Stadt Regensburg an Antragsteller 1614 04 11 (Vermerk), fol. 184v |
Umfang: | fol. 175-192 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1644 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295227 |
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