AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-3 Kremer, Sabina contra Geuß von Heldritt, Martin, Kinder bzw. Eigentumserben; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1626-1631 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-3
Titel:Kremer, Sabina contra Geuß von Heldritt, Martin, Kinder bzw. Eigentumserben; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1626 - 1631

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kremer, Sabina, für sie Kremer, Wolfgang, Dr. iur., Advokat in Schweinfurt, ihr Ehemann
Beklagter/Antragsgegner:Geuß von Heldritt, Martin, Kinder bzw. Eigentumserben, für sie ihre Vormünder (Bastheim, Adam von; Zweifel, Alexander Veit von)
RHR-Agenten:Kremer, Wolfgang: Sternberg, Johann (Vollmacht 1626 03 09/19, fol. 36r-37v (Ausfertigung), 30r-33v)
Gegenstand - Beschreibung:Wolfgang Kremer berichtet, der Vater der Klägerin, der herzoglich-sachsen-coburgische Landeshauptmann und Amtmann in Römhild Thomas Moll, habe Martin Geuß von Heldritt einen Kredit in Höhe von 400 Gulden gewährt. Nach dem Tod Molls sei die Forderung zwischen seinen beiden Söhnen und Klägerin aufgeteilt worden, auf die einschließlich Zinsforderungen ein Anteil in Höhe von 191 Gulden entfalle. 1622 hätten Beklagte die Gesamtsumme in geringwertigen Münzen an den Bruder der Klägerin Hans Karl Moll zurückgezahlt und im Gegenzug die Schuldurkunde erhalten. Kremer argumentiert, Hans Karl Moll sei nicht zum Empfang der gesamten Zahlung berechtigt gewesen. Außerdem sei durch die Rückzahlung des Kredits in geringwertigem Geld gegen Reichsgesetze verstoßen worden. Deswegen sei die Tilgung des Darlehens nichtig. Kremer bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte, den Anteil der Klägerin in Höhe von 191 Gulden und die Hälfte der Forderung ihres inzwischen verstorbenen Bruders zu begleichen.
Entscheidungen:Aufforderung des Vertreters der Klägerin, sich zur Frage der Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung zu äußern 1626 09 14 (Vermerk), fol. 58v; Zustellung der Beschwerde Kremers an Beklagte 1626 11 09 (Vermerk), fol. 54v; Zustellung einer weiteren Beschwerde Kremers an Beklagte 1627 07 08 (Vermerk), fol. 45v Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Forderung der Klägerin zu begleichen oder über die Sachlage zu berichten 1631 04 30, fol. 10r-11v
Umfang:fol. 7-58; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1661
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295291
 

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