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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-30 Kopp, Johannes; Bitte um kaiserlichen Befehl zur Einsichtnahme in reichskammergerichtliche Akten sowie Aufhebung einer Ausweisung aus Wetzlar, 1715 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93 Augustiner, Kirchheim, Kremer, Kaldtschmidt, Krenkel, Kempten, Funck, Kobolt, Königsegg, Kaisheim, Königsbrück, Kraus, Kieffer, Kessler, Künsberg, Blarer von Wartensee, Koch, Kippen, Kaufbeuren, Kram, Krosigk, Kerris, Koller, Kiehl, Korff, Kleinberg, Kopp, Köni
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-30 |
Titel: | Kopp, Johannes; Bitte um kaiserlichen Befehl zur Einsichtnahme in reichskammergerichtliche Akten sowie Aufhebung einer Ausweisung aus Wetzlar |
Entstehungszeitraum: | 1715 |
Darin: | Extrajudizialbescheid des Reichskammergerichts in Verfahren Antragsteller contra Dr. Hert und consortes (keine eidliche Aussage von Dr. Hert, Inhaftierung und Ausweisung des Antragstellers) 1714 03 06, fol. 367r-368v; Aufforderung Kaiser Karls VI. an Reichskammergerichts, Antragsteller Recht zu gewähren und ihm die notwendigen Akten zugänglich zu machen 1714 12 29, fol. 378rv, 381rv, 384rv, 387rv, 390rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Kopp, Johannes |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller führt aus, vor dem Reichskammergericht einen Prozeß gegen die herzoglich-württembergische Regierung in Stuttgart zu führen. Die Weiterführung dieses Verfahrens werde ihm dadurch unmöglich gemacht, daß der ihm zugeordnete Advokat Dr. [Cornelius (?)] Lindheimer und sein Prokurator Dr. [Ludwig Ernst (?)] Hert die ihnen übergebenen Schriftstücke teilweise unterschlagen bzw. zerstört hätten. Antragsteller habe ein außergerichtliches Verfahren gegen Lindheimer und Hert vor dem Reichskammergericht angestrengt und zwei Dekrete an die Kanzlei des Reichskammergerichts erwirkt, ihm bestimmte Dokumente zugänglich zu machen. Diese Dekrete seien nicht befolgt worden. Statt dessen sei Antragsteller inhaftiert und aus der Stadt Wetzlar ausgewiesen worden. Antragsteller bittet um einen kaiserlichen Befehl an das Reichskammergericht, ihm alle ihn betreffenden Schriftstücke in der Kanzlei zugänglich zu machen. Außerdem bittet er um einen kaiserlichen Befehl an Lindheimer und Hert, die in ihren Händen befindlichen Akten des Verfahrens an Antragsteller zurückzugeben. Es solle angeordnet werden, daß er sich weiter in Wetzlar aufhalten könne, um seine Ansprüche zu verfolgen. Später bittet Antragsteller, den kaiserlichen Hofprofoß anzuweisen, ihn aus der Haft zu entlassen und ihm den Bericht des Reichskammergerichts zuste |
| llen zu lassen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Anordnung, vor weiterer Behandlung des Vorbringens des Antragstellers Bericht des RKG abzuwarten 1715 01 05, fol. 376v |
Umfang: | fol. 360-393 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1745 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295318 |
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