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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-31 Königsegg-Rothenfels, Grafen contra Augsburg Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Zunftordnung für Weber in Sonthofen, 1735 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93 Augustiner, Kirchheim, Kremer, Kaldtschmidt, Krenkel, Kempten, Funck, Kobolt, Königsegg, Kaisheim, Königsbrück, Kraus, Kieffer, Kessler, Künsberg, Blarer von Wartensee, Koch, Kippen, Kaufbeuren, Kram, Krosigk, Kerris, Koller, Kiehl, Korff, Kleinberg, Kopp, Köni
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 93-31 |
Titel: | Königsegg-Rothenfels, Grafen contra Augsburg Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Zunftordnung für Weber in Sonthofen |
Entstehungszeitraum: | 1735 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Königsegg-Rothenfels, Grafen |
Beklagter/Antragsgegner: | Augsburg Hochstift, Bischof |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatten ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten beantragt, in dem Beklagter aufgefordert werden sollte, die von ihm erlassene Zunftordnung für die Weber im Amt Sonthofen zurückzunehmen. Kläger hatten ihren Antrag damit begründet, daß die neue Zunftordnung, die eine eigene Stelle für die Prüfung der Waren und die Festsetzung des Preises in Sonthofen vorsehe, gegen das Herkommen verstoße. Außerdem werde ein Vertrag zwischen den Grafen von Königsegg-Rothenfels und dem Bischof von Augsburg aus dem Jahr 1564 verletzt, wonach sich die Weber des Hochstifts Augsburg in Immenstadt einschreiben und ihre Waren dort prüfen und schätzen lassen müßten. Es war eine kaiserliche Kommission zur Vermittlung eines Vergleichs eingesetzt worden. Darüber hinaus hatten Kläger einen Bescheid erwirkt, wonach bis zur endgültigen Klärung der gegenseitigen Ansprüche die neue Zunftordnung außer Kraft gesetzt sein solle. Gegen diesen Bescheid wendet Beklagter ein, als Reichsfürst zum Erlaß einer Zunftordnung in seinem Territorium berechtigt zu sein. Eine Verpflichtung der Weber des Hochstifts, ihre Waren in Immenstadt prüfen zu lassen, bestehe nicht. Die neue Prüfstelle (Schau) in Sonthofen schädige die Weber keineswegs. Die neue Zunftordnung solle die Rahmenbedingungen für das Weberhandwerk gerade verbessern. Beklagter bittet, die Susp |
| endierung der Zunftordnung zu kassieren und zügig ein Urteil in der Hauptsache zu sprechen. |
Umfang: | fol. 394-448; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1765 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4295319 |
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