AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 99-2 Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat contra Schweden, Karl [IX.] Herzog (später König) von; Auseinandersetzung wegen Überfällen auf Schiffe und Handelsbeschränkungen als Folge von Beschlagnahmen; Antrag auf kaiserliches Mandat; Bitte um diplomatische Intervent

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 99-2
Titel:Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat contra Schweden, Karl [IX.] Herzog (später König) von; Auseinandersetzung wegen Überfällen auf Schiffe und Handelsbeschränkungen als Folge von Beschlagnahmen; Antrag auf kaiserliches Mandat; Bitte um diplomatische Intervention
Entstehungszeitraum:1599 - 1605
Darin:Patent Kaiser Maximilians [I.] (Verbot, Johann [I.] König von Dänemark und Schweden bei seinen Übergriffen auf die Stadt Lübeck und ihre Bürger sowie deren Vermögen zu unterstützen) 1510 04 02, fol. 43r-46v; Abschied des Speyerer Reichstags 1570 (Auszug, Inhaftierungen bzw. Beschlagnahmen (Repressalien) betreffend), fol. 47r-48v; Vertrag zwischen Friedrich II. König von Dänemark und Stadt Lübeck auf der einen sowie Johann [III.] König von Schweden auf der anderen Seite (Privilegien der Stadt Lübeck, Schulden) (sog. Stettiner Vertrag) 1570 [03 12], fol. 49r-71v; Schreiben Sigismunds III. [Wasa] König von Polen und Schweden an Kaiser Rudolf II. 1599 07 18, fol. 118r-122v; Patent des Antragsgegners (Beschlagnahme der Güter Lübecker Bürger im Königreich Schweden) 1599 08 20, fol. 165r-168v, 169r-172v; Paßbrief Joachim Friedrichs Graf von Mansfeld als Oberst des Antragsgegners für Peter Pilgram (Werbung von Soldaten) 1605 03 09, fol. 529r-530v; Fürbittschreiben des Administrators des Kurfürstentums Sachsen Friedrich Wilhelm [I.] Herzog von Sachsen[-Weimar] zugunsten der Antragsteller 1599 07 11, wiederholt 1600 07 23, fol. 72r-83v, 308r-311v; Fürbittschreiben Wolfgangs Kurfürst von Mainz zugunsten der Antragsteller 1599 07 26, fol. 84r-97v; Fürbittschreiben Joachim Friedrichs Kurfürst von Brandenburg zugunsten der An
tragsteller 1599 09 15, fol. 123r-140v; Fürbittschreiben der auf dem Reichstag in Regensburg versammelten Ständegesandten zugunsten der Antragsteller 1603 06 25, fol. 456r-469v, 470rv (Auszug); Notariatsinstrument (Zeugenaussagen zu Übergriffen schwedischer Schiffe auf Schiffe Lübecker Bürger) 1599 07 12 (Ausfertigung), fol. 105r-116v; Notariatsinstrument (Verhandlungen zwischen Antragsteller und königlich-polnischem Admiral um Aufnahme königlich-polnischer Schiffe im Lübecker Hafen) 1600 04 20 (Ausfertigung), fol. 201r-204v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Schweden, Karl [IX.] Herzog (später König) von
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller beschuldigen Antragsgegner, Schiffe Lübecker Bürger auf offener See sowie im Hoheitsgebiet des Reichs durch Kriegsschiffe aufgebracht und mitsamt ihrer Ladung geraubt zu haben. Antragsgegner habe sein Vorgehen damit begründet, daß Antragsteller Güter schwedischer Bürger in Lübeck beschlagnahmt hätten, und weitere Überfälle angekündigt. Später berichten Antragsteller, Antragsgegner verhindere die Auszahlung von Geldern aus dem Königreich Schweden an Lübecker Bürger und habe außerdem ein Einreiseverbot für Bürger und Einwohner der Stadt verhängt. Antragsteller geben zu, Güter schwedischer Untertanen beschlagnahmt zu haben. Sie hätten dabei auf Antrag des polnischen und schwedischen Königs gehandelt, der sich auf entsprechende Abkommen berufen habe. Die Beschlagnahmen seien allein ad iustitiam erfolgt und daher zulässig. Antragsgegner habe mit seinen Überfällen gegen das Völkerrecht und gegen den Stettiner Vertrag zwischen der Stadt Lübeck und dem Königreich Schweden verstoßen. Antragsteller bitten, Antragsgegner in einem Mandat zu befehlen, die geraubten Schiffe und Waren zu ersetzen, seine auf der Ostsee patrouillierenden Kriegsschiffe zurückzuziehen und den Handel nach Schweden wieder freizugeben. Da Antragsgegner nicht dem Reichsrecht unterworfen sei, sollten darüber hinaus schwedische Untertanen
bzw. ihre Güter im Reich festgesetzt werden (Repressalien). Antragsteller bitten außerdem um kaiserliche Fürbittschreiben an [Christian IV.] König von Dänemark und andere Ostseeanrainer, die Kriegsschiffe des Antragsgegners nicht zu unterstützen und keine Waren von ihnen zu kaufen. Später bitten Antragsteller um diplomatische Interventionen bei Antragsgegner und dem Großfürsten von Moskau [Boris Godunow], bei dem Antragsgegner sich um die Beschlagnahme der Güter Lübecker Bürger in Rußland bemühe. Im Jahr 1600 berichten Antragsteller, Kriegsschiffe des polnischen Königs seien wetterbedingt nach Lübeck verschlagen worden und ohne Genehmigung der Antragsteller in Travemünde eingelaufen. Antragsgegner habe um die Beschlagnahme der Schiffe gebeten; dieser Forderung hätten Antragsteller nachkommen müssen. Die Auseinandersetzung zwischen den Parteien eskaliert erneut, als Antragsteller die beschlagnahmten polnischen Schiffe wieder freigeben. Antragsteller weigern sich, eine Delegation zu Vergleichsverhandlungen nach Schweden zu entsenden, und bitten erneut um die Festsetzung schwedischer Untertanen und ihrer Güter. Außerdem bitten sie, vorerst keine Reichssteuern für die Abwehr der Osmanen von ihnen zu fordern. Antragsgegner beruft sich darauf, bei der Beschlagnahme der Lübecker Schiffe habe es sich um rechtlich zuläss
ige Gegenmaßnahmen gegen das Vorgehen der Antragsteller gehandelt. Antragsteller sei bekannt gewesen, daß der polnische König kein Recht gehabt habe, Güter schwedischer Untertanen im Ausland beschlagnahmen zu lassen. Indem sie dem Antrag des polnischen Königs auf Freigabe der in Travemünde liegenden Schiffe stattgegeben hätten, hätten Antragsteller ihrerseits gegen den Stettiner Vertrag verstoßen. Antragsgegner bittet, Antragsteller zu befehlen, die schwedischen Güter in Lübeck freizugeben und den entstandenen Schaden zu ersetzen. Später beansprucht er das Eigentum an den in Travemünde liegenden Schiffen des polnischen Königs, die nicht an diesen hätten zurückgegeben werden dürfen. Da die Kontroverse von Antragsteller ausgegangen sei, seien Vergleichsverhandlungen in Schweden zu führen. Antragsteller berichten außerdem, auch im Namen der Hansestädte, die Generalstaaten der Vereinigten Niederlande hätten in offenen Patenten den Handel mit Spanien und Portugal verboten. Antragsteller bitten um einen kaiserlichen Befehl an die Generalstaaten, die Handelssperre aufzuheben.
Entscheidungen:Weiterleitung eines Fürbittschreibens Friedrich Wilhelms [I.] Herzog von Sachsen[-Weimar, Administrator des Kurfürstentums Sachsen] zugunsten der Antragstellers vom Geheimen Rat an Reichshofrat zur Gutachtenerstellung 1599 08 02 (Vermerk), fol. 83v; Weiterleitung des Antrags der Antragsteller auf kaiserliches Mandat und Anordnung von Inhaftierungen bzw. Beschlagnahmen vom Geheimen Rat an Reichshofrat zur Gutachtenerstellung 1599 09 03 (Vermerk), fol. 117v; Weiterleitung eines Fürbittschreibens Joachim Friedrichs Kurfürst von Brandenburg zugunsten der Antragsteller vom Geheimen Rat an Reichshofrat zur Gutachtenerstellung 1599 10 22 (Vermerk), fol. 140v; Weiterleitung des Antrags der Antragsteller auf kaiserliches Fürbittschreiben an [Boris Godunow] Großfürst von Moskau vom Geheimen Rat an Reichshofrat zur Gutachtenerstellung 1599 12 27 (Vermerk), fol. 183v; Kaiserliche Antwort an polnischen Gesandten 1600 03 05 (Auszug), fol. 344r-345v; Kaiserlicher Befehl an Antragsteller, Beschlagnahme königlich-schwedischer Güter vorerst aufrechtzuerhalten, gemäß Stettiner Vertrag Kommissare für Vergleichsverhandlungen mit Antragsgegner zu benennen und inzwischen nicht gewaltsam gegen Antragsgegner und schwedische Untertanen vorzugehen 1600 04 20, fol. 190r-191v; Kaiserliche Ermahnung an Antragsgegner, gemäß Stettiner Vertrag
Kommissare für Vergleichsverhandlungen mit Antragsteller zu benennen, Übergriffe auf Lübecker Schiffe einzustellen und geraubte Waren zurückzugeben 1600 04 20, fol. 192r-195v; Kaiserliche Ermahnung an Barnim [XII.] Herzog von Pommern[-Rügenwalde], Ulrich Herzog von Mecklenburg sowie Johann Adolf Herzog von [Schleswig-]Holstein[-Gottorp], Neutralität in der Auseinandersetzung zwischen Antragsteller und Antragsgegner zu wahren 1600 04 20, fol. 196r-199v Zustellung einer Stellungnahme des Antragsgegner an Antragsteller, s.d. Vermerk auf Eingabe präsentiert 1600 06 23, fol. 233v; Weiterleitung der Anfrage Friedrich Wilhelms [I.] Herzog von Sachsen[-Weimar, Administrator des Kurfürstentums Sachsen] wegen seiner Beteiligung als Kommissar an der Regelung der Auseinandersetzung zwischen Antragsteller und Antragsgegner an Reichshofrat zur Begutachtung 1600 07 13 (Vermerk), fol. 307v; Anweisung des Geheimen Rats an Reichshofrat, den zur Regelung Lübecker Angelegenheiten deputierten kaiserlichen Kommissar aufzufordern, sich über die Sachlage zu informieren 1602 07 19 (Vermerk), fol. 387v; Kaiserliche Aufforderung an Ulrich Herzog von Mecklenburg und Johann Adolf Herzog von [Schleswig-]Holstein[-Gottorp], zwischen den Parteien zu vermitteln, laut Vermerk fol. 387v beschlossen im Geheimen Rat 1602 08 31, fol. 388r-389v; Reic
hshofrätliches votum ad imperatorem (Ermahnungsschreiben an oder Gesandtschaft zu Antragsgegner) 1603 07 24, Kommentar des Geheimen Rats 1603 08 26, Nachtrag des Reichshofrats 1603 10 20, fol. 471r-478v (Konzept), 479r-484v; Kaiserliche Ermahnung an Antragsgegner, sich mit Antragsteller gütlich zu einigen und Übergriffe auf Schiffe der Antragsteller zu unterlassen 1603 10 24, fol. 485r-490v; Weiterleitung einer Stellungnahme des Antragsgegner vom Geheimen Rat an Reichshofrat 1604 06 18 (Vermerk), fol. 494v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Nichtbeantwortung eines Schreibens des Antragsgegner wegen problematischer Titulatur) 1604 06 19, gebilligt durch Geheimen Rat 1604 06 25, fol. 495r-496v; Kaiserliche Instruktion für kaiserlichen Gesandten nach Lübeck [Ehrnfried] Herr von Minckwitz (Zustellung einer Stellungnahme des Antragsgegner an Antragsteller, Ermahnung der Antragsteller zu Vergleichsbereitschaft) 1604 07 07 (Auszug), fol. 497r-498v; Weiterleitung eines Memorials des Antragsgegner vom Geheimen Rat an Reichshofrat zur Gutachtenerstellung 1605 07 12 (Vermerk), fol. 537v
Umfang:fol. 9-537; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296347
 

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