AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 101-1 Lüschwitz, Dorothea von contra Redwitz, Hans Georg von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft, 1601-1605 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 101-1
Titel:Lüschwitz, Dorothea von contra Redwitz, Hans Georg von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft
Entstehungszeitraum:1601 - 1605
Darin:Heiratsverträge für die Ehen zwischen Klaus von Schaumberg und Margarethe von Redwitz 1439, Hans von Redwitz dem Jüngeren und Barbara von Aufseß 1454 [09 18], Eustach von Rotenhan und Ursula von Redwitz 1497 [03 06], Martin von Redwitz und Kunigunde von Lichtenstein 1497 [10 06], Emmeram von Redwitz und Clara von Redwitz 1535 [12 03], fol. 198r-224v; Heiratsverträge für die Ehen zwischen Emmeram von Redwitz und Katharina von Aufseß 1539 06 17, Bertold von Redwitz und Cordula von Guttenberg 1541 [12 09], Adam von Redwitz und Katharina von Rosenau 1558 [11 08], Alexander von Redwitz und Barbara von Schaumberg 1559 12 11, Thomas Philipp von Murach und Felizitas von Lichtenstein 1563 11 [.], Hans Valentin von Rosenau und Euphemia von Redwitz 1572 11 03, Eucharius Heinrich von Redwitz und Margaretha Fuchs von Bimbach 1580 12 09, Bertold von Redwitz und Eva von Thüngen 1514 [03 06], Bertold von Redwitz und Barbara von Wallenfels 1522 [10 18], Sylvester von Rosenau und Ursula von Redwitz 1535 [01 25], Lutz Schott [von Schottenstein] und Anna von Gauerstatt 1449 [05 16], Hans Marschall und Margret Köttner 1451 [07 01], Hans von Weiler und Katharina Imhoff 1480 [02 14], Waltasar von Wallenfels und Margaretha Marschall 1489 [08 03], Heinz von Kotzau und Anna Marschall 1492 [09 12], Jobst [von] Herdegen und Kunigunde Imhof
f 1506 [04 14], Eucharius Zobel [von Giebelstadt (?)] und Euphemia Geiling 1511 [05 05], Christoph Marschall und Anna von Hirsperg [Hirschberg (?)] 1522 [10 27], Hans von Schaumberg und Barbara Marschall 1525 [02 09], Hans Matthias von Giech und Magdalena Marschall 1552 [02 22], Pankraz von Pölnitz und Ursula von Würtzburg 1557 [12 08] (Auszüge), fol. 255r-277r; Verzichtserklärungen von Katharina von Weiler 1491 [09 30], Kunigunde von Herten 1507 [11 16], Barbara von Schaumberg 1526 [03 23], Ursula von Rosenau 1537 [02 19], Ursula von Pölnitz 1559 04 15, Magdalene von Giech 1567 06 21, Euphemia von Rosenau 1575 03 29 (Verzicht auf elterliches Erbe gemäß Heiratsvertrag), fol. 277r-299r; Heiratsvertrag für die Ehe zwischen Klägerin und ihrem Ehemann 1587 03 08, fol. 301r-312v; Erklärung des Beklagten (1) für sich und im Namen des Beklagten (2) (Anerkennung seiner Verpflichtungen aus dem Testament Georg Adams von Redwitz, Auszahlung von 20.000 Gulden an Klägerin) 1597 11 23 (beglaubigte Abschrift), fol. 7r-12v; Reichskammergerichtliches Mandat kraft Pfändungskonstitution gegen Bischof von Bamberg (Vertreibung des Beklagten (1) aus Schloß Theisenort) 1597 12 23, fol. 313r-320v; Stammbaum der Familie von Redwitz, s.d., fol. 44rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lüschwitz, Dorothea von, geb. von Redwitz, für sie Lüschwitz, Gerhard von, ihr Ehemann, für ihn z. T. Lüschwitz, Gerhard Sigmund von, sein Sohn
Beklagter/Antragsgegner:Redwitz, Hans Georg von (1); Redwitz, Wilhelm von (2), Brüder
Gegenstand - Beschreibung:Der Ehemann der Klägerin erhebt für Klägerin Anspruch auf 20.000 Gulden, die ihr ihr Bruder Georg Adam von Redwitz testamentarisch vermacht habe. Georg Adam von Redwitz habe verfügt, daß das Geld von Beklagten als seinen Lehenserben zu bezahlen sei, um Klägerin dafür zu entschädigen, daß sie nicht die ihr zustehende Hälfte des Allodialeigentums ihres Vaters Wilhelm von Redwitz erhalten habe und der Lehensbesitz ihres Vaters bei der Berechnung der Mitgift unberücksichtigt geblieben sei. Zudem habe Klägerin nur unter der Bedingung auf ihr elterliches Erbe verzichtet, daß sie eine Entschädigung für den Lehensbesitz ihres Vaters erhalte. Beklagter (1) habe seine Zahlungsverpflichtung - auch im Namen des Beklagten (2) - in einem Vertrag von 1597 ausdrücklich anerkannt. Später habe Beklagter (1) eingewandt, nicht der einzige Lehenserbe Wilhelms von Redwitz zu sein, und die Auszahlung der vereinbarten Summe in voller Höhe verweigert. Der Ehemann der Klägerin bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten (1), seinen Verpflichtungen nachzukommen. Beklagte bestreiten die Ansprüche der Klägerin. Klägerin habe keineswegs Anspruch auf die Hälfte des Allodialeigentums ihres Vaters gehabt. Vor ihrer Heirat habe sie ohne alle Bedingungen auf ihr elterliches Erbe verzichtet und sei dafür angemessen ausgesteuert worden. Dieses
Vorgehen entspreche dem Herkommen in der fränkischen Ritterschaft und im Hochstift Bamberg. Ein gültiges Testament Georg Adams von Redwitz zugunsten seiner Schwester existiere nicht. Zudem hätte Georg Adam von Redwitz nicht ohne Zustimmung seiner Agnaten und des Lehensherrn zugunsten seiner Schwester über seine Lehengüter verfügen können. Die Unterschrift unter den Vertrag von 1597 habe der Ehemann der Klägerin erschlichen, indem er Beklagter (1) unmittelbar nach dem Tod Georg Adams von Redwitz von dessen angeblichem Testament berichtet und den Vertragsentwurf zur Unterschrift vorgelegt habe. Der Ehemann der Klägerin habe die Jugend und Unerfahrenheit des Beklagten (1) - der zudem in eine Auseinandersetzung mit dem Bischof von Bamberg als zuständigem Lehensherrn um seine Ansprüche auf den Lehensbesitz Georg Adams von Redwitz verwickelt gewesen sei - ausgenutzt. Außerdem sehe der Vertrag vor, daß die Zahlung an Klägerin durch die Inhaber des Schlosses Theisenort, des wichtigsten Lehens Georg Adams von Redwitz, erfolgen solle. Diesen Besitz hätten Beklagte nach einem Verfahren vor dem Bischof von Bamberg an näher mit Georg Adam verwandte Agnaten abgeben müssen. Beklagte bitten, Klägerin abzuweisen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), von Klägerin geforderte Summe zu bezahlen 1601 02 06, fol. 13r-14v; Zustellung des Gegenberichts der Beklagten an Klägerin 1601 08 09 (Vermerk), fol. 43v; Zustellung der Replik der Klägerin an Beklagte 1603 11 12 (Vermerk), fol. 80v; Zustellung der Duplik der Beklagten an Klägerin 1605 03 22 (Vermerk), fol. 85r
Umfang:fol. 1-322; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296623
 

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