AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 101-4 Lechner, Georg Konrad contra Sturz, Judith; Auseinandersetzung wegen rückständiger Besoldung und Erstattung von Auslagen, auch wegen Inhaftierung und Beleidigung, 1603-1606 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 101-4
Titel:Lechner, Georg Konrad contra Sturz, Judith; Auseinandersetzung wegen rückständiger Besoldung und Erstattung von Auslagen, auch wegen Inhaftierung und Beleidigung
Entstehungszeitraum:1603 - 1606
Darin:Vertrag zwischen Stadt Erfurt und Haus Sachsen (Auszug, Beschlagnahmen betreffend), Datierung fehlt, fol. 447r-448v, 554rv; Aufstellungen zu Verfahrenskosten des Klägers (1), s.d., fol. 493r-500v; Urfehde des Klägers (1), s.d. Entwurf, fol. 606r-607v; Notariatsinstrument (Vertrag zwischen Kläger (1) und Beklagter (1) sowie ihrem Ehemann Valentin Sturz) 1601 05 30, Zusatz 1602 02 05, fol. 384r-395v (beglaubigte Abschrift), 368r-383v; Notariatsinstrument (Zeugenaussagen zu Forderungen des Klägers (1) an Beklagte (1)) 1605 01 18, fol. 508r-512v; Notariatsinstrument (Zeugenaussage des Klägers (2) zu Erbschaftsangelegenheit der Beklagten (1)) 1605 01 20, fol. 503r-507v; Zeugenaussagen zu Lebenswandel des Klägers (2), s.d., fol. 408r-417v, 420r-429v; Interlokut des Rats der Stadt Erfurt in Verfahren zwischen Hieronymus Wild und Kläger (2) (Verurteilung des Kläger (2) zur Einlassung auf die Klage Wilds), s.d., fol. 418r-419v; Urfehde des Klägers (2) 1603 09 28, fol. 434r-437v; Gutachten des Schöppenstuhls Jena (Vorgehen gegen Kläger (2) wegen Diebstählen und Beleidigung, Urteil), s.d., fol. 430r-431v, 432r-433v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lechner, Georg Konrad, Student, aus Schwäbisch Hall (1); Rauchdorn, Heinrich, Bürger der Stadt Erfurt (2)
Beklagter/Antragsgegner:Sturz, Judith, geb. Ziegler, Witwe von Sturz, Valentin, Bürger der Stadt Erfurt, verh. mit Balgermann, Georg, Tuchmacher, Bürger der Stadt Weimar (1); Erfurt Stadt, Bürgermeister und Rat (2)
RHR-Agenten:Beklagte (2): Reichel, Nikolaus (1605)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) bringt vor, Beklagte (1) in ihrem Prozeß gegen ihre Geschwister um das Erbe ihres Vaters Rudolf Ziegler in Erfurt und später vor dem kurfürstlich-mainzischen Hofgericht vertreten zu haben. Darüber hinaus habe er Beklagte (1) und ihrer Familie Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts vorgestreckt. Beklagte (1) habe Kläger (1) zwei Schuldurkunden ausgestellt und seine Forderungen darin anerkannt. Nachdem sie sich mit ihren Geschwistern auf einen Vergleich geeinigt habe, sei Beklagte (1) nicht bereit gewesen, die Auslagen des Kläger (1) zu erstatten und die zugesagte Entlohnung zu bezahlen. Kläger (1) bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (2), die Erbschaft der Beklagten (1) zu beschlagnahmen, außerdem um einen kaiserlichen Befehl an Christian [II.] Kurfürst von Sachsen als Landesherr der inzwischen nach Weimar umgezogenen Beklagten (1), sie zur Begleichung seiner Forderungen zu veranlassen. Später beschuldigt Kläger (1) Beklagte (2), ihn entgegen einem kaiserlichen Befehl nicht in seinem Vorgehen gegen Beklagte (1) unterstützt zu haben. Kläger (1) behauptet, unbestrittene Forderungen (debita liquida et confessionata) geltend zu machen, so daß er nicht verpflichtet sei, ein ordentliches Rechtsverfahren zu führen. Beklagte (2) bestreiten, unrechtmäßig gegen Kläger (1) vorgegangen zu sein. K
läger (1) habe keine Originale der Schuldurkunden der Beklagten (1) vorlegen können, sei nicht persönlich zur Vollstreckung seiner Forderungen in Erfurt erschienen und habe das in einem solchen Fall übliche sog. Hilfsgeld nicht bezahlen wollen. Zudem könnten Beklagte (2) nicht gegen Beklagte (1) vorgehen, da sie inzwischen kurfürstlich-sächsische Untertanin sei. Kläger (2) hatte Beklagte (2) beschuldigt, ihn unrechtmäßig inhaftiert und ihm keine Gelegenheit gegeben zu haben, sich gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Später berichtet Kläger (2), Beklagte (2) hätten ihn verleumdet und seine Ermordung in Auftrag gegeben. Kläger (2) bittet, Beklagte (2) wegen Beleidigung zu einer Strafzahlung zu verurteilen. Beklagte (2) berichten, Kläger (2) sei ein mehrfach überführter Verbrecher, der Beklagten (2) verleumdet habe. Einem deswegen eingeleiteten Strafverfahren habe er sich durch Flucht entzogen. Beklagte (2) bitten, Kläger (2) zu bestrafen bzw. an sie zurückzuverweisen, so daß er bestraft werden könne. Später (1605) werden beide Kläger wegen einer ungebührlichen Eingabe am Kaiserhof verhaftet. Kläger (1) wird auf Bitten seiner Brüder, des Schwäbisch Haller Advokaten Johann Georg Lechner und des Mitglieds des Geheimen Rats der Stadt Schwäbisch Hall Michael Lechner, aus der Haft entlassen. Kläger (2)
wird auf Antrag der Beklagten (2) nach Erfurt überstellt.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte (2), Kläger (1) zur Begleichung seiner Forderung zu verhelfen 1604 08 20, fol. 403rv (Konzept), 542rv; Zustellung der Stellungnahme der Beklagten (2) an Kläger (2) 1605 03 10 (Vermerk), fol. 463v; Kaiserlicher Bescheid für Kläger (2) (Abweisung) 1605 06 21, fol. 577rv (Konzept), 580rv; Anfertigung einer Abschrift einer Eingabe der Kläger für Gesandte des Kurfürsten von Mainz, s.d. Vermerk auf Eingabe präsentiert 1605 07 19, fol. 581v; Weiterleitung einer Eingabe der Kläger vom kaiserlichen Geheimen Rat an Reichshofrat 1605 07 19 (Vermerk), fol. 581v; Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Obersthofmarschall Jakob Breuner Freiherr [von Stübing], Kläger verhaften zu lassen 1605 07 21, fol. 582rv; Kaiserliches Dekret für Beklagte (2) (Bewilligung der Überstellung des verhafteten Kläger (2) nach Erfurt) 1605 08 22, fol. 583rv; Weiterleitung der Bitte Johann Schweickarts [von Kronberg] Kurfürst von Mainz um Berücksichtigung seiner Jurisdiktionsrechte in der Stadt Erfurt vom Geheimen Rat an Reichshofrat zur Gutachtenerstellung 1605 12 03 (Vermerk), fol. 603v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) (Haftentlassung gegen Urfehde, Weisung an zuständige Instanzen) 1606 01 07, fol. 604r-605v
Umfang:fol. 353-611; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1636
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296626
 

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