AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 101-5 Dänemark, Christian IV. König von contra Braunschweig Stadt[, Bürgermeister und Rat]; Auseinandersetzung wegen bewaffneter Auseinandersetzung;, 1606 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 101-5
Titel:Dänemark, Christian IV. König von contra Braunschweig Stadt[, Bürgermeister und Rat]; Auseinandersetzung wegen bewaffneter Auseinandersetzung;
Entstehungszeitraum:1606

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dänemark, Christian IV. König von
Beklagter/Antragsgegner:Braunschweig Stadt[, Bürgermeister und Rat] (1); Lüneburg Stadt[, Bürgermeister und Rat] (2), und consortes
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte Beklagte (1) vorgeworfen, von ihnen geworbene Soldaten hätten schon auf dem Rückzug befindliche Truppen, die Kläger Heinrich Julius Herzog von Braunschweig[-Wolfenbüttel] zur Unterstützung in seiner Auseinandersetzung mit Beklagten (1) zugeschickt habe, überfallen. Bei dem Überfall seien einige Wagen mit Pulver und Rüstungen erbeutet worden, außerdem sei der dänische Oberst Georg Lungen gefangengenommen worden. Beklagte (2) hätten Beklagte (1) unterstützt, indem sie ihren Soldaten Unterkunft gewährt hätten. Außerdem sei Georg Lungen in Lüneburg inhaftiert worden. Kläger hatte ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte erwirkt, das erbeutete Kriegsgerät zurückzugeben und den Oberst freizulassen. In ihrer Stellungnahme erheben Beklagte (2) Einwände gegen die Sachdarstellung des Klägers Beklagte (2) hätten den von Beklagten (1) angeworbenen Soldaten nur insoweit Unterkunft gewährt, als sie dazu gemäß Landfrieden und Exekutionsordnung zur Unterstützung ihrer Nachbarn in einem Fall von Selbstverteidigung verpflichtet gewesen seien. Es sei den Soldaten nicht gestattet worden, Gefangene oder Beute in die Stadt zu bringen. Die von Kläger erwähnten Kampfhandlungen hätten sich außerhalb des Gebiets der Stadt Lüneburg abgespielt und seien von Beklagten (2) nicht zu beeinflussen gewesen. Etwaige Ansprüche müsse Klä
ger daher an die Verantwortlichen richten. Beklagte (2) bitten, das kaiserliche Mandat zu kassieren.
Umfang:fol. 612-615; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1636
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4296627
 

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