AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-41 Lafferde, Matthias contra Goslar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Rechtsverweigerung und Erbschaft; Erlaß eines kaiserlichen Mandats, 1641-1648 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 111-41
Titel:Lafferde, Matthias contra Goslar Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Rechtsverweigerung und Erbschaft; Erlaß eines kaiserlichen Mandats
Entstehungszeitraum:1641 - 1648
Darin:Verzeichnisse der in Goslar rechtshängigen Verfahren der Kläger, s.d., fol. 411r-412v, 422r-425v; Befehl Kaiser Ferdinands III. an königliche Statthalter in Böhmen (Wiedereinsetzung des Grafen von Meitzenhofen in den vorigen Stand, Haftung der Richter des königlichen Landrechts für den Meitzenhofen aus seiner rechtswidrigen Behandlung entstandenen Schaden) 1643 11 09, fol. 431rv; Verfügung der Niederösterreichischen Regierung (Bestrafung des ehemaligen Unterrichters am Stadtgericht in Wien Wolf Geret, zugleich Haftung für Schäden, die Parteien aus seiner Amtsführung entstanden seien) 1643 09 11, fol. 430rv; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Bürgermeister und Rat sowie Gildemeister und Kramergilde der Stadt Goslar, erwirkt von Bartold Klünder dem Jüngeren (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) 1642 10 15 (Druck), fol. 426r-429v; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Befehls 1641 09 12) 1641 11 30/12 10 (Ausfertigung), fol. 418r-421v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lafferde, Matthias (1); Lafferde, Elisabeth, verh. Koch, seine Schwester (2)
Beklagter/Antragsgegner:Goslar Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Schrimpf, Jonas (1641)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichten, ihr Vater, der kaiserliche Hauptmann in Goslar Johann Lafferde, habe mehrere Prozesse gegen Goslarer Bürger angestrengt. Anders als in vergleichbaren Fällen üblich, sei keine Aktenversendung veranlaßt worden, so daß keine Urteile gesprochen worden seien. Nach dem Tod ihres Vaters hätten Beklagte keine Vormünder für die noch unmündigen Kläger bestellt, so daß der Stiefbruder ihres Vaters, Andreas Lafferde, das Erbe zu seinem Vorteil habe verwalten und das Brauhaus des Vaters der Kläger habe verkaufen können. Zudem habe Andreas Lafferde ohne zwingende Notwendigkeit ein Konkursverfahren eingeleitet. Kläger könnten Beklagte weder dazu bewegen, ihnen ihr Erbe zurückzuerstatten, noch dazu, die von ihrem Vater begonnenen Verfahren zu Ende zu führen. Kläger bitten um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, das Brauhaus an Kläger zurückzugeben und Urteile in den anhängigen Verfahren zu sprechen. Darüber hinaus solle Beklagten verboten werden, wegen ihrer Anrufung des Kaisers gegen Kläger vorzugehen. Später bitten Kläger um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte. Außerdem beantragen sie, Beklagte zu befehlen, eine Abrechnung über die Verwaltung des Erbes vorzulegen. Kläger berufen sich auf die Dienste des Klägers (1) und des Ehemanns der Klägerin (2) in der kaiserlichen Armee, außerdem auf Präzedenzfälle.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Klägern Rechtsweg zu eröffnen 1641 09 12, fol. 415rv; Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte 1646 02 05 (Vermerk), fol. 417v; Kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte (Rückgabe des Brauhauses, Eröffnung des Rechtswegs, Verbot der Verfolgung der Kläger) 1648 06 06, fol. 432r-437v (Konzept), 438r-439v (Abschrift, mit Zustellungsbestätigung)
Umfang:fol. 409-439; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1678
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4297272
 

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