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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112-20 Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Verwandtschaft contra Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Testamentsvollstrecker; Auseinandersetzung wegen Testaments des verstorbenen Bischofs von Merseburg, 1562-1563 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossi
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112 Mayer, Mörsberg, Meißen, Metz, Memmingen, Merseburg, Fugger, Mecklenburg, Mönchsroth, Mager, Tattenbeck, Rostock, 1544-1564 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112-20 |
| Titel: | Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Verwandtschaft contra Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Testamentsvollstrecker; Auseinandersetzung wegen Testaments des verstorbenen Bischofs von Merseburg |
| Entstehungszeitraum: | 1562 - 1563 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Verwandtschaft |
| Beklagter/Antragsgegner: | Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Testamentsvollstrecker (1); Merseburg Hochstift, Domkapitel (2) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Kläger erheben Anspruch auf Geld und Wertgegenstände in Wien und Merseburg, die ihnen der in Wien verstorbene Bischof von Merseburg in einem vom Kaiser bestätigten Testament hinterlassen habe. Beklagte (1) hätten Teile des Vermögens des Bischofs in ihren Besitz gebracht, ohne sie an Kläger weiterzugeben, und sich lediglich bereit erklärt, sich auf einen Prozeß vor [August] Kurfürst von Sachsen einzulassen. Beklagte (2) weigerten sich, die in Merseburg verwahrten Wertgegenstände, die Kläger vermacht worden seien, herauszugeben. Kläger bitten um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, den Bestimmungen des Testaments Folge zu leisten. Beklagte (1) berufen sich darauf, sich bei Beklagten (2) und dem derzeitigen Administrator des Hochstifts Alexander Herzog von Sachsen vergeblich für die Vollstreckung des Testaments eingesetzt zu haben. Sie bitten, sie entweder aus ihrem Amt als Testamentsvollstrecker zu entlassen und Kläger an Beklagten (2) zu weisen oder Beklagten (2) zu befehlen, das Testament zu beachten. Die von Beklagten (2) angerufenen Räte des Administrators argumentieren, das Testament sei nichtig. Es weise Formfehler auf, disponiere über Güter, die nicht in der Verfügungsgewalt des Verstorbenen gestanden hätten und verstoße gegen einen Vertrag mit dem Domkapitel. Darüber hinaus habe der verstorbene Bischof S |
| chulden hinterlassen. Kläger sei eine Entschädigung angeboten worden, sofern sie auf ihre Forderungen verzichteten. Dieses Angebot hätten sie abgelehnt. Die Räte bitten, Kläger abzuweisen. |
| Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Forderung der Kläger zu befriedigen [1562 08 08] (Vermerk), fol. 608v; Zustellung der Stellungnahme der Beklagten (1) an Kläger für den Fall weiteren Anrufens des Kaisers 1562 09 18 (Vermerk), fol. 612v; Zustellung der Stellungnahme der Räte des Administrators von Merseburg an Kläger für den Fall weiteren Anrufens des Kaisers 1563 02 17 (Vermerk), fol. 616v |
| Umfang: | fol. 607-616; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1593 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301797 |
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