AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112-20 Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Verwandtschaft contra Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Testamentsvollstrecker; Auseinandersetzung wegen Testaments des verstorbenen Bischofs von Merseburg, 1562-1563 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 112-20
Titel:Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Verwandtschaft contra Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Testamentsvollstrecker; Auseinandersetzung wegen Testaments des verstorbenen Bischofs von Merseburg
Entstehungszeitraum:1562 - 1563

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Verwandtschaft
Beklagter/Antragsgegner:Merseburg Hochstift, ehemaliger Bischof, Testamentsvollstrecker (1); Merseburg Hochstift, Domkapitel (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erheben Anspruch auf Geld und Wertgegenstände in Wien und Merseburg, die ihnen der in Wien verstorbene Bischof von Merseburg in einem vom Kaiser bestätigten Testament hinterlassen habe. Beklagte (1) hätten Teile des Vermögens des Bischofs in ihren Besitz gebracht, ohne sie an Kläger weiterzugeben, und sich lediglich bereit erklärt, sich auf einen Prozeß vor [August] Kurfürst von Sachsen einzulassen. Beklagte (2) weigerten sich, die in Merseburg verwahrten Wertgegenstände, die Kläger vermacht worden seien, herauszugeben. Kläger bitten um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, den Bestimmungen des Testaments Folge zu leisten. Beklagte (1) berufen sich darauf, sich bei Beklagten (2) und dem derzeitigen Administrator des Hochstifts Alexander Herzog von Sachsen vergeblich für die Vollstreckung des Testaments eingesetzt zu haben. Sie bitten, sie entweder aus ihrem Amt als Testamentsvollstrecker zu entlassen und Kläger an Beklagten (2) zu weisen oder Beklagten (2) zu befehlen, das Testament zu beachten. Die von Beklagten (2) angerufenen Räte des Administrators argumentieren, das Testament sei nichtig. Es weise Formfehler auf, disponiere über Güter, die nicht in der Verfügungsgewalt des Verstorbenen gestanden hätten und verstoße gegen einen Vertrag mit dem Domkapitel. Darüber hinaus habe der verstorbene Bischof S
chulden hinterlassen. Kläger sei eine Entschädigung angeboten worden, sofern sie auf ihre Forderungen verzichteten. Dieses Angebot hätten sie abgelehnt. Die Räte bitten, Kläger abzuweisen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Forderung der Kläger zu befriedigen [1562 08 08] (Vermerk), fol. 608v; Zustellung der Stellungnahme der Beklagten (1) an Kläger für den Fall weiteren Anrufens des Kaisers 1562 09 18 (Vermerk), fol. 612v; Zustellung der Stellungnahme der Räte des Administrators von Merseburg an Kläger für den Fall weiteren Anrufens des Kaisers 1563 02 17 (Vermerk), fol. 616v
Umfang:fol. 607-616; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1593
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301797
 

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