AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 113-21 Michelfeld Dorf, Gemeinde contra Gemmingen, Sebastian von; Auseinandersetzung wegen Neuordnung des Erbrechts; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 113-21
Titel:Michelfeld Dorf, Gemeinde contra Gemmingen, Sebastian von; Auseinandersetzung wegen Neuordnung des Erbrechts; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1570

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Michelfeld Dorf, Gemeinde
Beklagter/Antragsgegner:Gemmingen, Sebastian von; Gemmingen, Leonhard von, Brüder, Obrigkeit der Kläger
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten ein kaiserliches Mandat beantragt, in dem Beklagten befohlen werden solle, eine Neuregelung des Erbrechts in der Gemeinde zurückzunehmen. In ihrer Stellungnahme hatten Beklagte die Maßnahme damit begründet, daß durch die neue Ordnung, die die Zersplitterung von Besitz durch Vererbung an zahlreiche Erben verhindere, sowohl die Einziehung von Abgaben erleichtert als auch Streit unter den Gemeindemitgliedern verhindert werden könne. Außerdem hatten sie Kläger beschuldigt, verschwiegen zu haben, daß in der Frage der Dorfordnung in Michelfeld ein Prozeß vor dem Reichskammergericht anhängig sei. Zudem sei die Ordnung vom Kaiser bestätigt worden. Kläger wiederholen ihren Antrag auf ein kaiserliches Mandat. Die neue Erbregelung zugunsten des Erstgeborenen widerspreche dem natürlichen Recht und den Reichsgesetzen und bedeute langfristig den Verlust von Rechten der Untertanen zugunsten der Obrigkeit. Die spezielle Frage der Erbregelung sei nicht am Reichskammergericht rechtshängig. Die Voraussetzungen für ein Mandat gemäß Reichskammergerichtsordnung seien gegeben. Die kaiserliche Bestätigung der Dorfordnung hätten Beklagte durch eine falsche Sachdarstellung erschlichen.
Entscheidungen:Weisung der Kläger an Reichskammergericht 1570 12 09 (Vermerk), fol. 463v
Umfang:fol. 448-463; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301829
 

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