AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 114-19 Maier, Leonhard contra Passau Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes nach Einbruch, 1576 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 114-19
Titel:Maier, Leonhard contra Passau Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes nach Einbruch
Entstehungszeitraum:1576
Darin:Bescheid des Bischofs von Passau in Appellationsprozeß Kläger contra Hohenwart, Lorenz (Hinterlegung der Kreditsumme in der bischöflichen Kanzlei) 1571 03 12, fol. 272r-273v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Maier, Leonhard, Kaufmann, Bürger der Stadt Passau
Beklagter/Antragsgegner:Passau Hochstift, Bischof
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bringt vor, im Zuge eines in zweiter Instanz vor Beklagtem anhängigen Prozesses mit einem seiner Gläubiger, dem Domherrn Dr. Lorenz Hohenwart, um Zinszahlungen für einen Kredit in Höhe von 1.000 Gulden aufgefordert worden zu sein, das Kapital in der Kanzlei des Bischofs zu hinterlegen. Er sei dieser Aufforderung nachgekommen. Das Geld sei bei einem Einbruch in das Kanzleigebäude geraubt worden. Später habe Albrecht [V.] Herzog von Bayern, der testamentarische Erbe Hohenwarts, die Rückzahlung des Kredits und ausständige Zinsen durch die Beschlagnahme von Gütern des Klägers erzwungen. Daraufhin habe Kläger von Beklagtem Schadensersatz verlangt. Beklagter sei dazu nicht bereit gewesen und habe auch keine Schiedsrichter gemäß Reichskammergerichtsordnung benennen wollen. Kläger habe deswegen wegen verweigerter Justiz vor dem Reichskammergericht geklagt. Der Prozeß vor dem Reichskammergericht sei noch nicht abgeschlossen, Kläger durch den Verlust in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Kläger bittet, den Streit mit Beklagtem um Schadensersatz durch einen summarischen Prozeß vor dem Reichshofrat entscheiden zu lassen. Alternativ könne ein fünfjähriges kaiserliches Moratorium zu seinen Gunsten und ein kaiserliches Promotorial an das Reichskammergericht ausgefertigt werden.
Entscheidungen:Kaiserliches Promotorial an RKG 1576 07 09, fol. 276rv
Umfang:fol. 270-276
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1606
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301855
 

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