AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-10 Meckbach, Wilhelm Rudolf von contra Stolberg[-Wernigerode], Albrecht Georg Graf von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, später auch Einsetzung in Amt Salzungen, 1578-1581 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-10
Titel:Meckbach, Wilhelm Rudolf von contra Stolberg[-Wernigerode], Albrecht Georg Graf von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, später auch Einsetzung in Amt Salzungen
Entstehungszeitraum:1578 - 1581
Darin:Schreiben Augusts Kurfürst von Sachsen an Beklagte (Ermahnung, Forderung der Kläger zu begleichen) 1568 10 18, fol. 101rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Meckbach, Wilhelm Rudolf von, Dr. iur., für sich und seine Vettern Dermbach, von
Beklagter/Antragsgegner:Stolberg[-Wernigerode], Albrecht Georg Graf von; Stolberg, Wolfgang Ernst Graf von; Stolberg, Botho [IX.] Graf von; Stolberg, Johann Graf von; Stolberg, Heinrich [XI.] Graf von; Brüder bzw. Vettern
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erhebt Anspruch auf Zahlungen der Beklagten aufgrund einer Schuldurkunde, die Beklagten zugunsten von Heinrich von Kotzleben ausgestellt hätten. Kotzleben habe seine Ansprüche aus der Urkunde vor seinem Tod an die Mutter des Klägers [Margaretha von Meckbach geborene von Steuber] und ihren Bruder bzw. deren Erben übertragen. Beklagte hätten weder den Kredit zurückgezahlt noch Zinszahlungen geleistet. Sie hätten Kläger aber angeboten, ihm zur Befriedigung seiner Forderung eine verbriefte Forderung der Grafen von Mansfeld abzutreten und damit ihre Zahlungsverpflichtung anerkannt. Später habe die herzoglich-sachsen-coburgische Vormundschaftsregierung als zuständige Obrigkeit auf Antrag des Klägers die Hälfte von Stadt und Amt Salzungen, die Beklagten von einer Gräfin von Henneberg geerbt hätten, vorläufig beschlagnahmen lassen. Kläger bittet, die Beschlagnahme zu bestätigen und Beklagte anzuweisen, Kläger nicht an der Einziehung der Einkünfte aus der Hälfte Salzungens zu hindern. Später beantragt er einen Befehl an die herzoglich-sachsen-coburgische Vormundschaftsregierung, ihn in die Hälfte des Amts einzusetzen. Außerdem bittet er um ein kaiserliches Schreiben an die Herren von Würtzburg, ihm und seinen Vettern die Einkünfte aus dem Amt Schwarzach zukommen zu lassen, mit dem Beklagten von den Herren von Würt
zburg belehnt seien.
Entscheidungen:Kaiserliche Ermahnung der Beklagten, die unbestrittene und erwiesene Forderung der Kläger zu begleichen 1578 08 11, fol. 105rv; Weisung der Kläger an zuständige Instanzen 1581 01 17 (Vermerk), fol. 109a
Umfang:fol. 100-109
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1611
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301873
 

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