AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-11 Manderscheid-Kail, Anna Gräfin von; Bitte um kaiserlichen Befehl an kaiserlichen Fiskal am RKG wegen rückständiger Reichssteuern für Grafschaft Virneburg, 1580 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 115-11
Titel:Manderscheid-Kail, Anna Gräfin von; Bitte um kaiserlichen Befehl an kaiserlichen Fiskal am RKG wegen rückständiger Reichssteuern für Grafschaft Virneburg
Entstehungszeitraum:1580
Darin:Korrespondenz zwischen Ehemann der Klägerin und den auf dem Reichsdeputationstag in Köln 1577 versammelten Räten, fol. 111r-120v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Manderscheid-Kail, Anna Gräfin von, [geb. Gräfin von Leiningen-Westerburg und Rixingen,] Witwe von Manderscheid-Kail, Dietrich Graf von
Gegenstand - Beschreibung:Antragstellerin bezieht sich auf einen vom kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht angestrengten Prozeß gegen ihren Schwiegervater Jakob Graf von Manderscheid-Kail, später ihren Ehemann Dietrich [I. Graf von Manderscheid-Kail], als angebliche Inhaber der Grafschaft Virneburg wegen ausstehender Reichssteuern. Der Ehemann der Antragstellerin sei vom Reichskammergericht in die Acht erklärt worden. Antragstellerin behauptet, weder ihr Schwiegervater noch ihr Ehemann hätten die Grafschaften Virneburg und Manderscheid in ihrem Besitz gehabt oder seien sonst mit Reichslehen belehnt, sondern ausschließlich Lehensträger des Kurfürstentums Trier und des Herzogtums Luxemburg gewesen. Entsprechende Ausführungen ihres Schwiegervaters und ihres Ehemanns sowie der königlich-spanischen Statthalter in den Niederlanden vor dem Reichskammergericht seien nicht beachtet worden. Antragstellerin bittet, den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht anzuweisen, das Verfahren nicht weiterzuverfolgen und ihren verstorbenen Ehemann aus der Acht lösen zu lassen.
Entscheidungen:Weisung der Antragstellerin an Reichskammergericht 1580 03 26 (Vermerk), fol. 123v
Umfang:fol. 110-123
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1610
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301874
 

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