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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117-1 Mutterstadt, Johann contra Halberstadt Hochstift, Administrator, Auseinandersetzung wegen strafrechtlicher Untersuchungen, Inhaftierung, Beleidigung, Tätlichkeiten, 1591-1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117 Mutterstadt, Meckbach, Meer, Miller, Manderscheid, Maienschein, Malsch, Obermedlingen, Mornholz, Magdeburg, Memmingen, Montfort, Mecholt, Nordhausen, Mecklenburg, Bürgermeister, Müller, 1591-1607 (Karton (Faszikel))
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117-1 Mutterstadt, Johann contra Halberstadt Hochstift, Administrator, Auseinandersetzung wegen strafrechtlicher Untersuchungen, Inhaftierung, Beleidigung, Tätlichkeiten, 1591-1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117-1 |
Titel: | Mutterstadt, Johann contra Halberstadt Hochstift, Administrator, Auseinandersetzung wegen strafrechtlicher Untersuchungen, Inhaftierung, Beleidigung, Tätlichkeiten |
Entstehungszeitraum: | 1591 - 1594 |
Darin: | Reichskammergerichtliche Ladung der Beklagten (2) sowie David Backs aus Halberstadt und des Goslarer Bürgers Hans Beilstein (Injurienklage des Klägers) 1592 02 19, Ladung Beilsteins wiederholt 1592 09 12 (mit Zustellungsbestätigung), fol. 15r-16r, 16v-18r; Bericht von Dekan, Senior und Domkapitel Halberstadt 1593 12 01, fol. 47r-50v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Mutterstadt, Johann, Syndicus des Stifts Sankt Simon und Judas in Goslar |
Beklagter/Antragsgegner: | Halberstadt Hochstift, Administrator (1); Bötticher, Michael; Bötticher, Matthias, beide Amtleute des Beklagten (1); Baurmeister, Tobias, Dr. iur., Syndicus des Domkapitels von Halberstadt, und consortes (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichtet, Beklagter (1) habe nach Verleumdungen durch Beklagte (2) eine Untersuchung gegen ihn durchgeführt, ohne Kläger anzuhören. Beklagte (2) hätten ihn darüber hinaus tätlich angegriffen, bedroht und beleidigt. Kläger stellt einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Beklagten und der Tatsache her, daß Kläger katholisch sei und mehrere Geistliche aus dem Stift Halberstadt, darunter zwei ausgewiesene Jesuiten, rechtlich beraten habe. Kläger bittet, Beklagten (1) zu befehlen, nicht gegen ihn vorzugehen und Übergriffe der Beklagte (2) nicht zu dulden. Darüber hinaus beantragt er einen kaiserlichen Befehl an die Stadt Goslar, ihn in seinen Rechten zu schützen. Später beschuldigt Kläger Beklagte (2), Überfälle auf ihn geplant zu haben, um ihn an der Weiterverfolgung eines Injurienprozesses vor dem Reichskammergericht zu hindern. Beklagter (1) bestreitet, widerrechtlich gegen Kläger vorgegangen zu sein. Kläger, der früher Organist in Halberstadt gewesen sei, sei aus dem Hochstift geflohen, als er von obrigkeitlichen Untersuchungen wegen des Verdachts der Hexerei erfahren habe. Die von ihm erwirkten kaiserlichen Schreiben an Beklagten (1) habe er nicht zustellen lassen, so daß Beklagter (1) nicht habe Stellung nehmen können. Weder Beklagter (1) noch Beklagte (2) hätten Kläger an der Weiterverfolgung des |
| Prozesses am Reichskammergericht gehindert oder ihn bedroht. Vielmehr habe Kläger Drohungen gegenüber dem sich dienstlich am Kaiserhof aufhaltenden Baurmeister geäußert. Beklagter (1) bittet, Kläger wegen seiner unzutreffenden Sachdarstellung zu bestrafen und abzuweisen. Außerdem kündigt er an, kraft seiner obrigkeitlichen Rechte ggf. strafrechtlich gegen Kläger vorzugehen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Ermahnung an Beklagten (1), Beklagte (2) anzuweisen, Übergriffe auf Kläger einzustellen und etwaige Forderungen auf dem Rechtsweg zu verfolgen, oder über Sachlage zu berichten 1591 07 12, fol. 6r-7v; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten (1), dafür zu sorgen, daß nicht unrechtmäßig gegen Kläger vorgegangen und er nicht an der Verfolgung seines Prozesses vor dem Reichskammergericht gehindert werde, oder über Sachlage zu berichten 1593 07 14, fol. 22r-23v; Kaiserlicher Befehl an Dekan, Senior und Domkapitel des Hochstifts Halberstadt, dafür zu sorgen, daß Kläger nicht an der Verfolgung seines Prozesses vor dem Reichskammergericht gehindert werde 1593 08 14, fol. 24r-25v; Kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht (nach Inhaftierung des Klägers durch Beklagten (1)) 1594 07 09, fol. 51rv |
Umfang: | fol. 1-52; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1624 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301922 |
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