AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117-3 Meer (Mahe, Moer), Hans contra Herbolzheim, Humprechtsau, Krautostheim, Rüdisbronn, Asehemänner (Sechzehnmänner); Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes nach Entzug eines Ackers; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1592-1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolu

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117-3
Titel:Meer (Mahe, Moer), Hans contra Herbolzheim, Humprechtsau, Krautostheim, Rüdisbronn, Asehemänner (Sechzehnmänner); Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes nach Entzug eines Ackers; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1592 - 1594
Darin:Bescheid der Beauftragten der Eigentümer der vier Dörfer, die über gemeinsame Äcker (Osungs-Äcker) verfügen, an Kläger 1591 07 26, fol. 96r-97v; Bescheid der Stadt Windsheim an Kläger 1592 09 20, fol. 95rv; Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Windsheim 1592 09 20, fol. 90r-105v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Meer (Mahe, Moer), Hans; Meer (Mahe, Moer), Barbara, seine Ehefrau, aus Krautostheim
Beklagter/Antragsgegner:Herbolzheim, Humprechtsau, Krautostheim, Rüdisbronn, Asehemänner (Sechzehnmänner)
Gegenstand - Beschreibung:Bürgermeister und Rat der Stadt Windsheim antworten auf ein kaiserliches Fürbittschreiben zugunsten der Kläger wegen des Entzugs eines Ackers. Bei dem Acker handle es sich um einen der sog. Osungs-Äcker, die den vier Dörfern Herbolzheim, Humprechtsau, Krautostheim und Rüdisbronn gemeinsam gehörten und von Beklagten (je vier Beauftragten aus jedem Dorf) verwaltet würden. Osungs-Äcker dürften weder verkauft noch verpachtet oder verpfändet werden. Kläger hätten gegen diese Bestimmung verstoßen und den Acker an Peter Jordan verpachtet; zu einem Verfahren wegen der widerrechtlichen Verpachtung seien sie nicht erschienen. Später seien sie mit Peter Jordan in Streit geraten und hätten nacheinander den markgräflich-brandenburgischen Schultheißen in Krautostheim, den markgräflich-brandenburgischen Kastner in Uffenheim Klaus Grötsche, die markgräflich-brandenburgische Regierung in Ansbach und den Bischof von Würzburg angerufen. Zu den jeweiligen Verfahren seien Kläger entweder nicht erschienen oder an Beklagte zurückverwiesen worden. Schließlich hätten Bürgermeister und Rat den Acker samt Ertrag verkaufen lassen. Hans Meer sei inzwischen geflohen und halte sich versteckt. Der Schadensersatz von 500 Gulden, den Kläger von Beklagten wegen Entzugs des Ackers forderten, stehe in keinem Verhältnis zum Wert des Ackers. Bürgerme
ister und Rat bitten, Kläger abzuweisen. Kläger erklären, ein kaiserliches Schreiben an die Stadt Windsheim könne ihnen nicht helfen, da die vier Dörfer, deren Amtsträger Beklagte seien, vier verschiedenen Obrigkeiten unterworfen seien (Bischof von Würzburg, Stadt Windsheim, Georg Ludwig der Jüngere von Seinsheim, Georg Friedrich [I.] Markgraf von Brandenburg[-Ansbach]). Kläger bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, ihnen Schadensersatz leisten.
Entscheidungen:Kaiserliches Fürbittschreiben an Stadt Windsheim zugunsten der Kläger 1592 07 17, fol. 87rv (Konzept), 88r-89v; Mitteilung des Inhalts des Berichts der Stadt Windsheim an Kläger und Abweisung der Kläger 1592 10 23 (Vermerk), fol. 94v
Umfang:fol. 87-107; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1624
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301924
 

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