AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117-5 Mutterstadt, Johann; Auseinandersetzung wegen Verhaftung und Auslieferung nach Wolfenbüttel, 1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 117-5
Titel:Mutterstadt, Johann; Auseinandersetzung wegen Verhaftung und Auslieferung nach Wolfenbüttel
Entstehungszeitraum:1594
Darin:Verleihung von vier Pfründen durch Senior und Kapitel des Stifts Sankt Simon und Judas in Goslar an Stadt Goslar für Unterhaltung von Schulen 1555 [03 25] (beglaubigte Abschrift), fol. 167r-170v; Bürgschaft von Dekan, Senior und Kapitel des Stifts Sankt Simon und Judas in Goslar für Kapitular des Stifts Johann Radeke 1538 [10 19], fol. 153r-154v; Notariatsinstrument (Schadloserklärung von Hermann Radeke und consortes für Dekan, Senior und Kapitel des Stifts Sankt Simon und Judas in Goslar nach Bürgschaft für Johann Radeke) 1538 10 23, fol. 147r-152v; Urfehde Johann Radekes 1538 [12 26], fol. 155r-158v; Bürgschaft von Dekan, Senior und Kapitel des Stifts Sankt Simon und Judas in Goslar für Vikar des Stifts Heinrich Eycke 1538 [11 02], fol. 140r-141v; Notariatsinstrument (Schadloserklärung von Asmus Bruns und consortes für Dekan, Senior und Kapitel des Stifts Sankt Simon und Judas in Goslar nach Bürgschaft für Heinrich Eycke) 1538 11 01, fol. 134r-139v; Urfehde Heinrich Eyckes 1538 [11 02], fol. 142r-146v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mutterstadt, Johann, gen. Elias, Syndicus des Stifts Sankt Simon und Judas in Goslar
Beklagter/Antragsgegner:Goslar Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beschuldigt Beklagte, ihn nach seiner Rückkehr von einer Reise an den Kaiserhof im Asylbezirk des Stifts Sankt Simon und Judas in Goslar verhaftet und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen inhaftiert zu haben. Ein Bote des Reichskammergericht, der ein Mandat zugunsten des Klägers habe zustellen wollen, sei abgewiesen worden. Anschließend sei Kläger in einem ehrverletzlichen öffentlichen Zug an die Stadtgrenze gebracht und Amtleuten von Heinrich Julius Herzog von Braunschweig[-Wolfenbüttel] übergeben worden, die ihn nach Wolfenbüttel transportiert und dort inhaftiert hätten. Mit der Verhaftung und Auslieferung hätten sich Beklagte dafür rächen wollen, daß Kläger seinen Arbeitgeber in einem Prozeß gegen Beklagte vor dem Kaiser wegen vier Pfründen vertreten habe. Kläger behauptet, Beklagte hätten die Privilegien des Stifts und den Religionsfrieden verletzt. Er bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, dafür zu sorgen, daß Kläger am Ort seiner Verhaftung wieder freigelassen werde. Außerdem sollten Beklagte angewiesen werden, nicht weiter gegen Kläger vorzugehen und Schadensersatz zu leisten. Beklagte weisen darauf hin, daß sie Kläger außerhalb des Asylbezirks des Stifts auf Ansuchen des Herzogs von Braunschweig[-Wolfenbüttel] verhaftet und unauffällig an dessen Amtleute übergeben hätten. Es hätten Hin
weise auf Straftaten des Klägers (Hexerei, Landfriedensbruch, Drohungen, Geheimnisverrat) vorgelegen. Beklagte hätten Kläger verhaften dürfen, da sie, wie diverse Urfehden belegten, im Besitz des Rechts zur Inhaftierung von Geistlichen in Strafsachen seien. Zudem könne Kläger als unehelicher Sohn eines Geistlichen keine Rechte aus Privilegien der Geistlichen des Stifts Sankt Simon und Judas geltend machen. Beklagte leugnen, daß ein Bote des Reichskammergerichts ein Mandat zuzustellen versucht habe. Sie bitten, Kläger abzuweisen.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte 1594 07 09, fol. 117rv
Umfang:fol. 113-170; Akten unvollständig [?]
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1624
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301926
 

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