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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-8 Mörgel (Mürgel), Melchior contra Schneider, Kaspar; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung [?], 1611-1615 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119 Albrecht, Mitter, Müller, Meindl, Medingk, Meuß, Mehlbach, Mörgel, Mann, Meierhofer, Mecker, Meyenzweig, Marcuta, Münchmeyer, Moskau, Magnus, Martinelli, Mieseitz, Mezger, Mühling, Modtlissowsky, Mayr, Matter, Magdeburg, Rot an der Rot, Maybaum, Mitler, Münste
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 119-8 |
Titel: | Mörgel (Mürgel), Melchior contra Schneider, Kaspar; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung [?] |
Entstehungszeitraum: | 1611 - 1615 |
Darin: | Notariatsinstrument (Appellation des Klägers) 1611 02 12/22 (Ausfertigung), fol. 233rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Mörgel (Mürgel), Melchior, Bürger der Stadt Konstanz, später wohnhaft in Überlingen |
Beklagter/Antragsgegner: | Schneider, Kaspar, Zunftmeister und Ratsmitglied der Stadt Überlingen |
Gegenstand - Beschreibung: | Nachdem ihm in einem Prozeß mit Beklagtem vor dem Oberen Stadtgericht der Stadt Überlingen dokumentierte Zeugenaussagen zugestellt wurden, legt Kläger Appellation ein. Zur Begründung führt er aus, das Stadtgericht sei in der Angelegenheit interessiert und daher nicht unparteiisch. Kläger bittet, Beklagten zu laden und kaiserliche Kompulsorial- und Inhibitionsschreiben an das Stadtgericht auszufertigen. Später bittet Kläger, die Litiskontestation vollziehen zu lassen und Beklagten zur Rückzahlung der umstrittenen Geldsumme, zur Leistung von Zinsen und zum Ersatz des Klägers entstandenen Schadens zu verurteilen. Zumindest solle die Frist für die Vorlage der Stellungnahme des Beklagten zur Deduktions- und Beweisschrift des Klägers verkürzt und Beklagten vor Weiterführung des Verfahrens zur Erstattung des bisherigen Auslagen des Klägers verurteilt werden. Beklagter habe der kaiserlichen Ladung nicht Folge geleistet. Sein Vertreter, der Kammerdiener der Kaiserin [Anna geborene Erzherzogin von Österreich] Lorenz Fink, habe zwar eine Fristverlängerung erbeten, die Deduktions- und Beweisschrift des Klägers aber nicht angenommen, da er dazu nicht bevollmächtigt gewesen sei. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Schreiben um Bericht an Stadt Überlingen 1611 06 28, fol. 234r-235v; Kaiserlicher Bescheid für Beklagten (Zustellung der Deduktions- und Beweisschrift des Klägers zur Stellungnahme) 1615 01 14, fol. 238rv |
Umfang: | fol. 231-239; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1645 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4301973 |
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