AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-8 Mithobius von Mitthoff, Daniel contra Hamburg Stadt, Rat; Auseinandersetzung wegen Verletzung eines kaiserlichen Steuerbefreiungs- und Gerichtsstandsprivilegs, auch wegen Schuldforderung; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1647-1648 (Akt (Sammelakt, Grundzl., K

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-8
Titel:Mithobius von Mitthoff, Daniel contra Hamburg Stadt, Rat; Auseinandersetzung wegen Verletzung eines kaiserlichen Steuerbefreiungs- und Gerichtsstandsprivilegs, auch wegen Schuldforderung; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1647 - 1648
Darin:Privileg Kaiser Ferdinands III. für Hektor den Älteren Mithobius von Mitthoff und seine drei Söhne (Befreiung von Abgaben und Dienstleistungen am Wohnort, Gerichtsstand) 1639 11 07 [!] (Auszug), fol. 252r-254r; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Privilegs für Hektor den Älteren Mithobius von Mitthoff an Beklagte (1)) 1643 10 16 (Ausfertigung), fol. 251r-255v; Notariatsinstrument (Appellation des Sohns des Klägers Hektor Johann gegen Interlokut der Beklagten (1)) 1647 02 08 (Ausfertigung), fol. 257r-258v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mithobius von Mitthoff, Daniel, Dr. iur., herzoglich-sachsen-lauenburgischer Geheimer Rat und Kanzler, Hofpfalzgraf, Ritter
Beklagter/Antragsgegner:Hamburg Stadt, Rat (1); Eitz, Albert von, Lic. iur., Bürgermeister der Stadt Hamburg (2); Steck(e), Johann (3)
RHR-Agenten:Kläger: Immendorff, Johann Franz von (1647)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger behauptet, Beklagte (1) hätten, insbesondere auf Betreiben des Beklagten (2), mehrfach Steuern von ihm gefordert und versucht, ihn ihrer Jurisdiktion zu unterwerfen. Sie hätten damit gegen ein kaiserliches Privileg verstoßen, wonach Kläger von Steuern befreit sei und nur vor dem Kaiser beklagt werden dürfe. Kürzlich hätten Beklagte (1) Kläger in einem Interlokut dazu verurteilt, auf eine Klage des Beklagten (3) wegen einer Schuldforderung zu antworten. Der Sohn des Klägers Hektor Johann habe in Abwesenheit seines Vaters gegen das Interlokut appelliert, die Frist für die Vorlage der Appellationsklage aber verstreichen lassen. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte (1) und (2), seine Privilegien zu beachten und Parteien, die Forderungen gegen ihn geltend machten, an den Kaiser zu weisen. Darüber hinaus beantragt er die Kassierung des Interlokuts der Beklagten (1) in der Auseinandersetzung mit Beklagtem (3), die Verlängerung der Appellationsfrist aus kaiserlicher Machtvollkommenheit sowie die Eröffnung des Appellationsprozesses.
Entscheidungen:Abweisung des Klägers 1647 10 17 (Vermerk), fol. 250v
Umfang:fol. 249-262
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1678
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302035
 

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