AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-37 Marschall genannt Greiff, Friedrich Gottlob von contra Sachsen-Weimar, Ernst August [I.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Entzugs des Guts Oßmannstedt; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1733-1739 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, D

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 121-37
Titel:Marschall genannt Greiff, Friedrich Gottlob von contra Sachsen-Weimar, Ernst August [I.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Entzugs des Guts Oßmannstedt; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1733 - 1739

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Marschall genannt Greiff, Friedrich Gottlob von; Marschall genannt Greiff, Karl Ernst Gotthilf von, Brüder
Beklagter/Antragsgegner:Sachsen-Weimar, Ernst August [I.] Herzog von
RHR-Agenten:Kläger: Middelburg, Johann Heinrich (1733); Beklagter: Korneffer, Johann Samuel (1733) [?]
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten Beklagten beschuldigt, ihnen das Rittergut Oßmannstedt, das sie von ihrer Mutter geerbt hätten, entzogen zu haben. Der Vorfall stehe in Zusammenhang mit der Einstellung des Beklagten gegenüber dem Vater der Kläger, der viele Jahre als Rat der ernestinischen Linie der Herzöge von Sachsen und insbesondere der Herzöge von Sachsen-Weimar gearbeitet habe. Nach dem Tod Wilhelm Ernsts Herzog von Sachsen-Weimar habe sich der Vater der Kläger infolge von Verleumdungen insbesondere durch den Hofrat [Michael (?)] Languth den Unwillen des Beklagten zugezogen. Kläger hatten kaiserliche Befehle an Beklagten erwirkt, das Gut zurückzugeben, und eine kaiserliche Vollstreckungskommission unter der Leitung von August [II.] Kurfürst von Sachsen beantragt. Beklagter hatte beantragt, Kläger ab- und an ihn zurückzuverweisen.
Entscheidungen:Reichshofrätliches Resolutionsprotokoll 1733 01 16 (Auszug, Beschluß zu votum ad imperatorem), fol. 542r
Umfang:fol. 541-547; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1769
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302064
 

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