AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 122-2 Nassau[-Dillenburg], Wilhelm [I. der Reiche] Graf von contra Hessen[-Kassel], Philipp [I.] Landgraf von; Auseinandersetzung wegen Erbes Wilhelms [III.] Landgraf von Hessen (Katzenelnbogen), 1547-1548 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 122-2
Titel:Nassau[-Dillenburg], Wilhelm [I. der Reiche] Graf von contra Hessen[-Kassel], Philipp [I.] Landgraf von; Auseinandersetzung wegen Erbes Wilhelms [III.] Landgraf von Hessen (Katzenelnbogen)
Entstehungszeitraum:1547 - 1548
Darin:Urteil der Bischöfe von Straßburg, Konstanz und Augsburg als kaiserliche Kommissare 1523 05 09, fol. 5r-8v, 9r-10v, 61v-62r, 80v-81v; Liste der von Klägern beanspruchten Güter und Einkünfte, s.d., fol. 65r-68v; Stammbaum der Landgrafen von Hessen (Nachkommen von Ludwig [III.] Landgraf von Hessen), s.d., fol. 87rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nassau[-Dillenburg], Wilhelm [I. der Reiche] Graf von (1); Nassau[-Oranien], Wilhelm [I.] Graf von, Prinz von Oranien, Sohn von Kläger (1), für ihn seine Vormünder (2)
Beklagter/Antragsgegner:Hessen[-Kassel], Philipp [I.] Landgraf von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten Anspruch auf das Erbe des 1500 gestorbenen Wilhelm [III.] Landgraf von Hessen erhoben. Dessen Güter seien je zur Hälfte an seine beiden Schwestern Elisabeth, verh. Gräfin von Nassau[-Dillenburg geb. Landgräfin von Hessen] und Mutter des Klägers (1), und Mechtild, verh. Herzogin von Kleve[-Mark geb. Landgräfin von Hessen], gefallen. Nach dem Tod beider Frauen hätten Kläger kraft Erbrechts Anspruch auf die Elisabeth zugefallene Hälfte, kraft Kaufvertrags zusätzlich auf die Hälfte Mechtilds. Wilhelm [II.] Landgraf von Hessen, ein Cousin Wilhelms [III.] und Vater des Beklagten, hatte das gesamte Erbe in seinen Besitz gebracht. Elisabeth Gräfin von Nassau[-Dillenburg] hatte deswegen zunächst vor einem Austragsrichter, später vor dem Reichskammergericht Klage erhoben. 1521 hatte Kaiser Karl V. den Prozeß avoziert und kaiserliche Kommissare mit der Urteilsfindung beauftragt. Sie hatten 1523 ein Urteil zugunsten der Kläger gesprochen. Die Vollstreckung des Urteils hatte der Kaiser kaiserlichen Kommissaren aufgetragen, ohne daß Kläger das Erbe hätten in ihren Besitz bringen können. Kläger bemühen sich erneut um die Vollstreckung des Urteils. Sie berufen sich auf das gemeine Recht sowie diverse Familienverträge. Beklagter hatte sich ebenfalls auf Familienverträge, insbesondere mit dem Haus Sachsen, außerdem
auf das Herkommen berufen, wonach weibliche Familienmitglieder nur sehr eingeschränkt Erbrechte geltend machen könnten.
Entscheidungen:Protokoll der Verhandlungen vor dem kaiserlichen Hofrat 1547 08 10-1548 07 24, fol. 11r-17v
Umfang:fol. 4-87; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1578
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302074
 

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