AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-6 Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich [I.] Markgraf von; Auseinandersetzung wegen übermäßigen Wildhegens, 1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-6
Titel:Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich [I.] Markgraf von; Auseinandersetzung wegen übermäßigen Wildhegens
Entstehungszeitraum:1594
Darin:Wiederholter Befehl Kaiser Rudolfs II. an Georg Friedrich [I.] Markgraf von Brandenburg[-Ansbach], Wild zu reduzieren und Übergriffe durch Bedienstete zu untersagen 1581 07 18, fol. 97r-104v; Aufstellung der Nürnberger Untertanen 1594 durch Wild verursachten Schäden (Gesamtsumme: rund 30.000 Gulden), s.d., fol. 83r-96v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich [I.] Markgraf von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger legen dar, Beklagter habe entgegen einer entsprechenden Zusage mehrere von Klägern und anderen Nachbarn erwirkte kaiserliche Befehle, das von ihm gehaltene Wild zu reduzieren, nicht beachtet. Das Wild habe sogar zugenommen und schädige die Bauern der Umgebung, darunter Nürnberger Untertanen. Beklagter habe Maßnahmen zum Schutz gegen das Wild (Zäune, Nachtwachen, Hunde) verboten und lasse Wildfrevel hart verfolgen und bestrafen. Darüber hinaus würden Untertanen gezwungen, Waldstücke abzuholzen, weil sie die herrschaftliche Jagd behinderten oder das Holz für Wildgehege benötigt werde. Darüber hinaus drangsalierten die Wildhüter und Jäger des Beklagten die betroffene Bevölkerung. Die Verarmung der Untertanen führe zu Steuerausfällen und schädige so auch die Obrigkeiten der Betroffenen. Antragsteller bitten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Beklagte zum Gehorsam gegenüber den kaiserlichen Befehlen zu bewegen. Sie regen an, ein Edikt Kaiser Sigismunds und des Reichsregiments Kaiser Karls V. zu erneuern, wonach Wild, das außerhalb der Wälder angetroffen werde, vertrieben und gegebenenfalls erlegt werden dürfe.
Bemerkungen:Konvolut wurde 2022 entschimmelt.
Umfang:fol. 65-122
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1624
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302111
 

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