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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-7 Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich [I.] Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Landfriedensbruchs (Inhaftierungen zur Durchsetzung obrigkeitlicher Rechte), 1594-1595 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossie
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124 Nippenburg, Nassau, Nordhausen, Neerhoff, Neipperg, Nürnberg, Brandenburg, Stargard, Nördlingen, Oettingen, Neunkircher, Neuhaus, Neidhart, Niemann, Neuburg, Niedheimer, Neubronner, Mosmüller, Neuhaus, 1590-1630 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-7 |
Titel: | Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat contra Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich [I.] Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Landfriedensbruchs (Inhaftierungen zur Durchsetzung obrigkeitlicher Rechte) |
Entstehungszeitraum: | 1594 - 1595 |
Darin: | Fürbittschreiben Maximilians [III.] Erzherzog von Österreich zugunsten der Kläger 1594 03 12, fol. 161r-162v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Nürnberg Stadt, Bürgermeister und Rat |
Beklagter/Antragsgegner: | Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich [I.] Markgraf von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger berichten, Beklagter habe durch seine Amtsträger mehrfach Nürnberger Untertanen und Bedienstete anhalten, berauben und inhaftieren lassen, wobei es, wie das Beispiel des Reiterhauptmanns Jesaias von Fers gen. Steyermeister zeige, zu Todesopfern gekommen sei. Beklagter habe damit - wie im Fall der Inhaftierung des Nürnberger Waldamtmann Hans Jakob Haller und der Entführung von vier Nürnberger Gesandten 1593 - die Freilassung von markgräflich-brandenburgischen Amtsträgern erzwingen wollen, die von Kläger wegen diverser Vergehen verhaftet worden seien. Kläger bitten, gemäß der Bestimmungen des Landfriedens gegen Beklagten vorzugehen. Beklagter beschuldigt Kläger, sie hätten markgräflich-brandenburgische Untertanen und Amtleute inhaftieren, verletzen und töten lassen. Kläger seien nicht bereit anzuerkennen, daß die Vorfahren des Beklagten der Stadt Nürnberg zwar Wald und bestimmte Rechte verkauft, sich aber Geleits-, Gerichts-, Jagd- und andere Rechte des Burggraftums Nürnberg vorbehalten hätten. Bei den von Kläger angezeigten angeblichen Übergriffen habe es sich um legitime Maßnahmen zur Verteidigung der Rechte der Markgrafen von Brandenburg gehandelt. Beklagter bittet, Kläger zu befehlen, ihre Übergriffe einzustellen, sie wegen ungerechtfertigten Anrufens des Kaisers zu verwarnen und sie wegen der Beklagten |
| zugefügten Ehrverletzung zu einer Strafzahlung zu verurteilen. Beklagter wendet sich über einen Gesandten auch an den Reichsvizekanzler Johann Wolf Freymon. |
Entscheidungen: | Wiederholter kaiserlicher Befehl an Beklagten, gewaltsame Übergriffe auf Rechte der Kläger einzustellen 1594 07 04, fol. 131r-140v; Kaiserliches Dekret an Reichshofrat (Gutachtenerstellung) 1594 09 04, fol. 143rv; Weiterleitung der Stellungnahme des Beklagten an RHR zur Gutachtenerstellung, s.d. Vermerk auf Stellungnahme dat. 1595 02 14, fol. 159v |
Bemerkungen: | Konvolut wurde 2022 entschimmelt. |
Umfang: | fol. 123-162 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1625 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302112 |
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