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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-26 Neubronner, Matthäus der Ältere contra Degenfeld, Christoph Wolf von; Auseinandersetzung wegen Forderungen nach Kündigung eines Gültbriefs; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1624-1626 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124 Nippenburg, Nassau, Nordhausen, Neerhoff, Neipperg, Nürnberg, Brandenburg, Stargard, Nördlingen, Oettingen, Neunkircher, Neuhaus, Neidhart, Niemann, Neuburg, Niedheimer, Neubronner, Mosmüller, Neuhaus, 1590-1630 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-26 |
| Titel: | Neubronner, Matthäus der Ältere contra Degenfeld, Christoph Wolf von; Auseinandersetzung wegen Forderungen nach Kündigung eines Gültbriefs; Antrag auf kaiserliches Mandat |
| Entstehungszeitraum: | 1624 - 1626 |
| Darin: | Gültbrief der Kinder Konrads von Degenfeld, vertreten durch ihre Vormünder Wolf Nikolaus von Zillhardt und Johann Jakob von Vohenstein, zugunsten von Tobias Neubronner (250 Gulden jährlich für 5.000 Gulden) 1618 05 25 (beglaubigte Abschrift), fol. 410r-415v; Quittung des Klägers über Erhalt der Zinszahlungen für die Jahre 1623-1625 1625 06 21 (Ausfertigung), fol. 428rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Neubronner, Matthäus der Ältere, Kaufmann, Bürger der Stadt Ulm |
| Beklagter/Antragsgegner: | Degenfeld, Christoph Wolf von, Rittmeister (1); Degenfeld, Christoph Wilhelm von (2); Degenfeld, Christoph Martin von, Rittmeister (3), Brüder |
| RHR-Agenten: | Kläger: Löw, Johann (1626) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bezieht sich auf eine Gültvereinbarung zwischen den Vormündern der Kinder Konrads von Degenfeld auf der einen und Tobias Neubronner, dem Vater des Klägers, auf der anderen Seite. Beklagte, die Söhne Konrads von Degenfeld, seien inzwischen volljährig und verpflichtet, die vereinbarten jährlichen Zahlungen zu leisten. Nachdem die Zahlungen ausgeblieben seien, haben Beklagte die Vereinbarung gekündigt. Das fragliche Kapital sei nicht innerhalb der festgeschriebenen Frist von drei Monaten zurückgezahlt worden. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, ihn in die in dem Gültbrief verpfändeten Güter einzusetzen, später um die Erklärung der Beklagten in die im Mandat für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehene Strafzahlung und ein verschärftes Mandat. Da es sich um eine unbestrittene Forderung handle (debita liquida), sei ein solches Vorgehen laut Reichsdeputationsabschied von 1600 möglich. Die Witwe des Beklagten (2) Anna Ursula von Degenfeld geb. von Lützelburg informiert darüber, daß der Gültbrief bei der Teilung des Erbes zwischen Beklagten. Beklagter (1) zugefallen sei. Beklagte (1) und (3) leisteten Kriegsdienst für den König von Spanien in Italien. Die Witwe bittet, das Verfahren zu suspendieren, bis die Brüder verständigt werden könnten. Der Amtmann des Beklagten (1) berichtet, auf Befehl |
| des Beklagten (1) die rückständigen Zahlungen entrichtet und veranlaßt zu haben, daß die jährlichen Zahlungen in Zukunft pünktlich geleistet würden. Eine Rückzahlung des Kapitals sei derzeit nicht möglich. Die Kündigung des Kapitals sei unwirksam, da ein Gültbrief nur einvernehmlich gekündigt werden könne, solange die vereinbarten jährlichen Zahlungen entrichtet würden. Der Amtmann, später Beklagten (1) bitten, die Forderung des Mandats als erfüllt zu betrachten und weitere Anträge des Klägers abzuweisen. |
| Umfang: | fol. 407-433; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1656 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302131 |
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