AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-27 Mosmüller, Bernhard contra Nessel, Hans; Auseinandersetzung wegen Begleichung einer Forderung aus kaiserlichem Gnadengeld; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1625 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 124-27
Titel:Mosmüller, Bernhard contra Nessel, Hans; Auseinandersetzung wegen Begleichung einer Forderung aus kaiserlichem Gnadengeld; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1625
Darin:Schuldurkunde des Beklagten (1) über 1.100 Reichstaler (Strafzahlung wegen Beteiligung am mansfeldischen Kriegszug), zugleich Benennung des Beklagten (2) als Bürgen 1625 01 17/27 (beglaubigte Abschrift), fol. 435r-436v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Mosmüller, Bernhard, Dr. iur., Reichshofrat
Beklagter/Antragsgegner:Nessel, Hans (1); Merkelbach, Christoph (2), beide Bürger der Stadt Straßburg
Gegenstand - Beschreibung:Kläger dankt für eine kaiserliche Verfügung, wonach ein ihm gewährtes Gnadengeld aus einer Strafzahlung in Höhe von 1.100 Reichstalern beglichen werden solle, zu der Beklagter (1) wegen seiner Unterstützung des Grafen von Mansfeld verurteilt worden sei. Beklagter (1) habe zugesagt, die Strafe zu bezahlen, und Beklagter (2) als Bürgen benannt. Trotzdem sei bisher kein Geld eingegangen. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte, alternativ einen kaiserlichen Befehl an Meister und Rat der Stadt Straßburg, für die Begleichung der Forderung zu sorgen. Die von Beklagtem (1) ausgestellte Schuldurkunde sehe ein solches Vorgehen ausdrücklich vor. Da Kläger das Geld via Wechsel bereits erhalten habe, solle die Zahlung an Jeremias Schobinger erfolgen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Meister und Rat der Stadt Straßburg, Beklagte anzuweisen, die Beklagter (1) auferlegte Strafzahlung an Jeremias Schobinger oder einen Beauftragten zu entrichten 1625 10 23, fol. 440r-441v
Umfang:fol. 434-441
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1655
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302132
 

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