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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125-15 Neuneck, Agnes von contra Neuneck, Wildhans von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft bzw. Abfindung; Antrag auf kaiserliches Mandat; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1629-1631 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125 Nerhoff, Neuß, Nerlich, Nördlingen, Nomi, Neuhaus, Nassau,, Wien, Klosterneuburg, Nießer, Neustift, Nöltl, Neuneck, Neuburger, Nisy, Neipperg, Frenswegen, Hessen-Kassel, Nonnberg, Neubronner, Neuhof, Nagel, Neuff, Nyz, Nixdorf, Nentwich, Nußdorf, 1616-1712 (Ka
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125-15 |
Titel: | Neuneck, Agnes von contra Neuneck, Wildhans von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft bzw. Abfindung; Antrag auf kaiserliches Mandat; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission |
Entstehungszeitraum: | 1629 - 1631 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Neuneck, Agnes von, Äbtissin des Benediktiner-Frauenstifts Holz[kirchen], für das Stift sowie für ihre Schwestern (Maria Magdalena, Anastasia, Maria Felizitas, Margaretha Katharina) |
Beklagter/Antragsgegner: | Neuneck, Wildhans von (1); Neuneck, Alexander von (2), Brüder der Klägerin |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin führt aus, nach dem Tod ihrer Eltern, des erzherzoglich-österreichischen Obervogts in Horb am Neckar Hans Kaspar von Neuneck und seiner Ehefrau Anastasia geb. von Haslang, seien deren reichsritterschaftliche Güter an Beklagte, ihre Söhne, gefallen. Beklagte hätten das Erbe angetreten, ohne ihren Schwestern gemäß der Anordnung ihres Vaters eine Summe in Höhe von jeweils 2.200 Gulden als Erbe bzw. Abfertigung auszuzahlen oder entsprechende Sicherheiten anzubieten. Spätestens nach ihrer Heirat (Anastasia, Maria Felizitas) bzw. ihrem Eintritt in das Kloster Holz (Margaretha Katharina) hätten die Schwestern Anspruch auf die Zahlung gehabt. Insbesondere Margaretha Katharina benötige dringend finanzielle Mittel, da das Stiftungskapital des Klosters Holz nicht ausreiche, zusätzliche Nonnen zu unterhalten. Klägerin bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, ihre und ihrer Schwestern Forderungen zu begleichen und Schadensersatz zu leisten. Später berichtet sie, Beklagter (1) habe Maria Magdalena sein Gut Gießen übertragen. Beklagter (2), dessen Gut Glatt zur Sicherstellung der übrigen Schwestern hätte dienen sollen, habe sich in Kriegsdienst begeben, ohne die entsprechenden Dokumente auszustellen. Klägerin bittet, den Ausschuß des Kantons Neckar der Schwäbischen Reichsritterschaft zu beauftragen, als kaise |
| rliche Kommissare dafür zu sorgen, daß den betroffenen, z. T. verwitweten Schwestern zumindest Zinsen für das ihnen zustehende Kapital ausgezahlt würden, damit sie ihren Unterhalt bestreiten könnten. Klägerin ruft den Kaiser als Schutzherrn der Geistlichen sowie von Witwen und Waisen an. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Forderung der Klägerin zu begleichen oder Stellung zu nehmen 1629 10 22, fol. 546r-547v (Konzept), 551r-552v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Ausschuß des Kantons Neckar der Schwäbischen Reichsritterschaft (Güteversuch, sonst Veranlassung von Zinszahlungen an die Schwestern Neuneck aus Einkünften des Guts Glatt oder Einsetzung der Schwestern in das Gut) 1631 01 28, fol. 554r-557v |
Umfang: | fol. 543-557 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1661 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302149 |
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