AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125-24 Nonnberg Stift in Salzburg, Äbtissin contra Landsberg, Elisabeth [von]; Auseinandersetzung wegen Erbes Hans Philipps von Schnepfenau; Revision, 1655-1656 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 125-24
Titel:Nonnberg Stift in Salzburg, Äbtissin contra Landsberg, Elisabeth [von]; Auseinandersetzung wegen Erbes Hans Philipps von Schnepfenau; Revision
Entstehungszeitraum:1655 - 1656
Darin:Bescheid des Obersthofmarschalls Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg (Festsetzung des Bevollmächtigten der Klägerin, Beschlagnahme der umstrittenen Wertgegenstände) 1655 07 16 (Vermerk), fol. 682v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Nonnberg Stift in Salzburg, Äbtissin (Johanna), für sie Hegi, Oswald von, Hofrichter in Salzburg, später Dötz, Georg, Dr. iur.
Beklagter/Antragsgegner:Landsberg, Elisabeth [von], geb. Kezler
RHR-Agenten:Klägerin: Harrer, Ehrenreich (Vollmacht 1655 10 23, Ausfertigung, fol. 698r-699v)
Gegenstand - Beschreibung:Klägerin läßt durch ihren Bevollmächtigten Revision gegen einen Bescheid des kaiserlichen Obersthofmarschalls einlegen, wonach Teile des Erbes des Bruders der Klägerin Hans Philipp von Schnepfenau, auf die Beklagte Anspruch erhoben hatte, zu beschlagnahmen seien. Der Bevollmächtigte begründet seinen Antrag damit, daß nach der von ihm geleisteten und gerichtlich angenommenen Kaution in einem Streit um eine bestrittene (illiquide) Forderung keine Beschlagnahme möglich sei. Schnepfenau habe Klägerin zu seiner Universalerbin eingesetzt. Beklagte könne dagegen nur eine undatierte Aufstellung der ihr angeblich geschenkten Güter (u. a. Schmuck) vorweisen. Der Beauftragte bittet, die Beschlagnahme aufzuheben und den Obersthofmarschall anzuweisen, Beklagte zur Antwort auf seine Stellungnahme zu verurteilen.
Entscheidungen:Fristgewährung für Vorlage der Revisionsklage 1655 07 23 (Vermerk), Entscheidung bestätigt 1655 08 19 (Vermerk), fol. 683v, 690v; Annahme der Revisionsklage, Befehl an Obersthofmarschall [Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg], Stellungnahme der Beklagten einzuholen und Akten einzuschicken 1655 09 02 (Vermerk), fol. 688v; Reichshofrätliches Resolutionsprotokoll 1655 10 04 (Auszug; kaiserlicher Befehl an Obersthofmarschall [Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg], Beschlagnahme von Most aufzuheben und in der Sache nicht weiter tätig zu werden), fol. 695rv; Kaiserliches Revisionsurteil (Bestätigung des Bescheids des Obersthofmarschalls [Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg], aber Verpflichtung zu schriftlicher statt mündlicher Anhörung der Parteien) 1656 01 07, fol. 701r-702v; Weisung des Antrags des Bevollmächtigten der Klägerin auf Fristgewährung an Obersthofmarschall [Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg] 1656 09 14 (Vermerk), fol. 705v.
Umfang:fol. 678-706; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1686
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302158
 

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