AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 126-15 Oettingen, Ludwig [XV.] Graf von contra Oettingen[-Wallerstein], Friedrich [V.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Steuererhebung in Grafschaft Oettingen; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1555-1556 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 126-15
Titel:Oettingen, Ludwig [XV.] Graf von contra Oettingen[-Wallerstein], Friedrich [V.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Steuererhebung in Grafschaft Oettingen; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1555 - 1556

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oettingen, Ludwig [XV.] Graf von
Beklagter/Antragsgegner:Oettingen[-Wallerstein], Friedrich [V.] Graf von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte berichtet, Beklagter habe die Untertanen des zwischen ihm und Beklagtem strittigen Teils der Grafschaft Oettingen wiederholt mit außerordentlichen Steuern belegt. Mit seinen das Herkommen verletzenden Forderungen schädige Beklagter nicht nur die betroffenen Untertanen, die z. T. ihren Besitz verlassen müßten, sondern auch Kläger und seine Kinder, die Ansprüche auf das Territorium erhöben. Kläger bittet um ein kaiserliches, später königliches Mandat gegen Beklagten, bis zur Entscheidung der Auseinandersetzung zwischen den Parteien wegen der Grafschaft Oettingen auf seine Steuerforderungen zu verzichten. Beklagter behauptet, zur Erhebung der außerordentlichen Steuern berechtigt zu sein. Angesichts der Schäden, die die militärische Eroberung der Grafschaft durch Kläger und seinen Sohn Ludwig [XVI.] verursacht habe, benötige er die Einnahmen. Die Forderung halte sich im Rahmen des durch die Untertanen Leistbaren. Kläger entstehe kein Schaden, da er im fraglichen Teil der Grafschaft keine Rechte geltend machen könne.
Entscheidungen:Weisung der Auseinandersetzung zwischen den Parteien an König Ferdinand 1555 10 22 (Ausfertigung), fol. 56r-57v; Königliche Ermahnung an Beklagten, auf neue Steuerforderung zu verzichten 1555 12 05, fol. 62rv
Umfang:fol. 52-68
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1586
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302228
 

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