AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 128-9 Oberkirch, Wolf Thomas von contra; Auseinandersetzung wegen Verletzung von Rechten aus kaiserlichem Privileg bezüglich des Erwerbs von Liegenschaften; Antrag auf kaiserliches Mandat, 1589 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 128-9
Titel:Oberkirch, Wolf Thomas von contra; Auseinandersetzung wegen Verletzung von Rechten aus kaiserlichem Privileg bezüglich des Erwerbs von Liegenschaften; Antrag auf kaiserliches Mandat
Entstehungszeitraum:1589

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oberkirch, Wolf Thomas von; Oberkirch, Johann Niklas von; Oberkirch, Wolf Seifried von, alle Söhne von Oberkirch, Wolf Thomas von bzw. Oberkirch, Wolf von, für sie ihre Vormünder (Kettenheim, Hans Philipp von; Venningen, Georg von)
Beklagter/Antragsgegner:Oberehnheim Stadt, Stadtmeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Die Vormünder der Kläger bringen vor, Beklagte hätten ihren Bürgern und Untertanen verboten, Liegenschaften an Kläger zu verkaufen. Damit hätten Beklagte gegen ein Privileg Kaiser Karls V. für die reichsunmittelbare Ritterschaft im Unterelsaß, der die Familie Oberkirch angehöre, verstoßen. Darin sei den Rittern gestattet worden, Liegenschaften nach eigenem Ermessen zu kaufen und zu verkaufen. Die Vormünder bitten, die Rechte der Kläger zu schützen und das Kauf- und Verkaufsrecht in einem speziellen Privileg für ihre Mündel noch einmal festzuschreiben. Zumindest sollten Beklagte in einem kaiserlichen Mandat angewiesen werden, ihr Verkaufsverbot aufzuheben. Beklagte berichten, die Familie Oberkirch habe nach ihrer Konversion zum Protestantismus den katholischen Priester der zu ihrem Schloß gehörenden Kirche Sankt Johann vertrieben und das Bürgerrecht der Stadt Straßburg angenommen. Seither beanspruchten sie obrigkeitliche Rechte über ihre auf dem Territorium der Stadt Oberehnheim gelegenen Güter, dehnten ihre Eigenwirtschaft aus und nähmen Baurechte in Anspruch. In Sankt Johann predige der Prädikant Daniel Schade, der eine auch von Oberehnheimer Bürgern besuchte Schule betreibe. Die Auseinandersetzung um die gegenseitigen Rechte sei am Reichskammergericht rechtshängig. Mit ihrem Verkaufsverbot, das ein bereits bes
tehendes Verbot des Verkaufs von Liegenschaften an Nicht-Bürger wiederhole, hätten Beklagte der Ausweitung der Rechte der Kläger Einhalt gebieten müssen. Das Privileg, auf das sich die Vormünder beriefen, sei im vorliegenden Fall unanwendbar, da es einen erheblichen Schaden für Beklagte als Dritte bedeute. Beklagte bitten, Kläger abzuweisen.
Entscheidungen:Zustellung der Beschwerde der Vormünder an Beklagte, Ermahnung, Verkaufsverbot aufzuheben oder Bericht vorzulegen 1589 03 24, fol. 213r-214v
Umfang:fol. 209-218
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1619
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4302269
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl