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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 138-14 Pistorius, Jeremias contra Reichsritterschaft, fränkische; Auseinandersetzung wegen ausstehender Lohnzahlungen, 1642-1650 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 138 Pommer, Pepfenhauser, Preitzke, Perkentin, PInguis, Purgolt, Petschowitz, Piscator, Plessen, Pölnitz, Prankenhoffer, Pfullendorf, Pistorius, Pless, Prüfening, Pappus, Braun, Purnis, Pappenheim, Permann, Pfrundt, Planck, Püstrich, Pfundtener, Prag, Wien, Schles
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 138-14 |
Titel: | Pistorius, Jeremias contra Reichsritterschaft, fränkische; Auseinandersetzung wegen ausstehender Lohnzahlungen |
Entstehungszeitraum: | 1642 - 1650 |
Darin: | Aufstellung der von Pistorius geltend gemachten Forderungen gegen die fränkische Ritterschaft [1642], fol. 286rv; Schuldurkunde der fränkischen Reichsritterschaft für Pistorius über 1.492 Reichstaler, 1643 09 09 (Abschrift), fol. 297r-298v; ein Notariatsinstrument. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Pistorius, Jeremias, Reichshofratsagent |
Beklagter/Antragsgegner: | Reichsritterschaft, fränkische |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, er sei seit 1620 für die Reichsritterschaft als Agent tätig gewesen, wofür ein jährliches Gehalt von 100 Reichstalern vereinbart worden sei. Seit 1627 sei die Reichsritterschaft den Lohn jedoch schuldig geblieben, so dass bislang Rückstände in Höhe von 2.209 Gulden aufgelaufen seien. Mit Rücksicht auf die Kreisläufe habe Kläger vorgeschlagen, ihm vorerst lediglich 1.500 Gulden auszubezahlen und über die restliche Summe einen Schuldschein auszustellen. Obwohl die Reichsritterschaft sich bislang nicht hierzu geäußert habe, wolle Kläger einen Rechtsstreit mit seinem Mandanten nach Möglichkeit vermeiden und bitte daher um ein Fürbittschreiben an die Ritterschaft. 1649 wendet sich Pistorius erneut an den Reichshofrat und führt aus, auf das 1642 ergangene Fürbittschreiben hin habe die Reichsritterschaft zwar einen Schuldschein ausgefertigt, doch sei die darin vereinbarte Zahlungsfrist mittlerweile verstrichen, ohne dass seine Ansprüche befriedigt worden seien. Zudem habe die Reichsritterschaft aus Verstimmung über eine von ihm im Rechtsstreit Welster contra Grüder mitunterschriebene Immission 1647 das Beschäftigungsverhältnis gekündigt, was der Reichshofratsordnung widerspreche. Zahlreiche fränkische Ritter bedienten sich mittlerweile anderer Reichshofratsagenten wie beispielsweise in den Fällen Wehr |
| a contra Fulda oder Erben des Hauses Rottenberg. Pistorius bittet wegen seiner sich mittlerweile auf 3.243 Gulden belaufenden Forderung um ein Mandat sine clausula de solvendo gegen Beklagten. Darüber hinaus solle es der Reichsritterschaft bis zur Befriedigung seiner Ansprüche untersagt werden, vor dem Reichshofrat auf die Dienste anderer Agenten zurückzugreifen. Nach Ablauf des im daraufhin ausgefertigten Mandat genannten Paritionstermins bittet Pistorius, gegen Beklagten die angedrohte Strafe von 18 Mark zu verhängen und einen Prozess zu eröffnen. Die Reichsritterschaft sucht jedoch erfolgreich um eine Verlängerung der Frist um zwei Monate nach, da das Mandat zunächst in den einzelnen, weit voneinander entfernten Orten der Reichsritterschaft bekannt gemacht werden müsse. In der Folge kündigt die Reichsritterschaft an, mit Pistorius in Verhandlungen treten zu wollen, worin dieser lediglich eine Verzögerungstaktik sieht und die Befolgung des ergangenen Mandats fordert. |
Entscheidungen: | Fürbittschreiben an die Reichsritterschaft, 1642 04 15 (Konzept), fol. 288r-289r, ferner (Abschrift), fol. 293r-294v; Mandat sine clausula gegen die Reichsritterschaft, bei einer Strafe von 18 Mark lötigen Goldes die klägerische Forderung binnen einer Frist von zwei Monaten zu befriedigen. Bis dahin dürfe die Ritterschaft nicht auf die Dienste anderer Agenten zurückgreifen, 1649 07 05 (Konzept), fol. 308r-310v; die klägerische Supplik ist der Ritterschaft mit dem Befehl zuzustellen, Kläger klaglos zu stellen, 1650 05 30 (Vermerk), fol. 323v. |
Umfang: | fol. 284-323 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1680 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4303903 |
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