AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 143-25 Reiman, Dominik contra Württemberg, Herzog Ulrich von; Auseinandersetzung um Rechnungslegung über das Amt Marbach, 1547 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 143-25
Titel:Reiman, Dominik contra Württemberg, Herzog Ulrich von; Auseinandersetzung um Rechnungslegung über das Amt Marbach
Entstehungszeitraum:1547

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reiman, Dominik, ehemaliger Vogt zu Marbach, nun in Heidenheim
Beklagter/Antragsgegner:Württemberg, Herzog Ulrich von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, Marbach sei am ersten Weihnachtstag des Vorjahres durch einen Gesandten des Herzog von Alba zur Übergabe aufgefordert worden. Auf Befehl des Beklagten und des Obersten Bastian von Ehingen, der mit einer etwa 200 Mann starken Kavallerieeinheit in der Gegend gelegen habe, hätten der Bürgermeister von Marbach und Kläger dies jedoch abgelehnt. Als Marbach einen Tag später von Truppen des Herzog besetzt worden sei, habe man die Registratur des Klägers beschlagnahmt und auch private Gelder geraubt. Kläger habe sich daraufhin an Beklagter gewandt, von dem er an die Rentkammer zu Stuttgart gewiesen worden sei. Dort habe man ihn als Untervogt mit der Verwaltung von eingezogenem Kirchengut in den Ämtern Marbach und Hoheneck betrauen wollen, was er aus Gewissensgründen abgelehnt habe. Kläger sei deshalb viereinhalb Wochen inhaftiert worden. Die Rentkammer fordere von ihm Rechnungslegung über seine Amtsführung in Marbach, zu der er auf Grund des Verlusts seiner Registratur nicht in der Lage sei. Um deshalb nicht von Beklagtem übervorteilt zu werden und um seinen beschlagnahmten Besitz in Marbach zurückzuerhalten, bittet Kläger um einen Schutzbrief sowie um Einsetzung einer Kommission zu Güte und Recht unter Markgraf Ernst von Baden und Bischof Heinrich von Worms und Freising. Als Bürgen gegenüber Beklagter
benennt Kläger Karl Echter aus Mespelbrunn, Bernhard Göller und Wilhelm von Massenpach. Nach Ausfertigung des Schutzbriefes erneuert Kläger seine Bitte um Einsetzung einer Kommission.
Entscheidungen:Schutzbrief für Kläger, 1547 07 11 (Abschrift), fol. 686r-688r.
Umfang:fol. 678-689
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1577
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304039
 

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