AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 143-24 Regensburg, Bischof von contra Regensburg, Stadt; Auseinandersetzung um Schuldforderung des Regensburger Barfüßerklosters, 1557-1558 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 143-24
Titel:Regensburg, Bischof von contra Regensburg, Stadt; Auseinandersetzung um Schuldforderung des Regensburger Barfüßerklosters
Entstehungszeitraum:1557 - 1558

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Regensburg, Bischof von
Beklagter/Antragsgegner:Regensburg, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Auf dem Regensburger Reichstag bestätigt der Kaiser die zuvor im Rechtsstreit zwischen Kläger und Beklagten am Reichshofrat ausgehandelten Vereinbarungen, sofern diese nicht durch den Religionsfrieden hinfällig geworden seien. Die noch strittigen Punkte sollten auf dem Rechtsweg entschieden werden. In der Folge führt Kläger aus, er habe diesen Befehl Beklagten insinuiert. Dennoch weigere sich Beklagten entgegen vorangegangener Zusagen, eine Schuldforderung des Barfüßerklosters zu begleichen. Darüber hinaus fordere Beklagten Abgaben auf geistliche Güter zum Unterhalt von Kirchen und Schulen ein, obwohl der durch Vermittlung kaiserlicher Kommissare 1528 zustande gekommene Vertrag vorsehe, dass Beklagter über die ihm jährlich gezahlten 200 Gulden hinaus keine Forderungen geltend zu machen habe. Beklagter beruft sich auf den Religionsfrieden und führt aus, Kläger habe sich dazu bereiterklärt, den Rechtsstreit vor eine Reichsversammlung zu bringen, was dieser in der Folge jedoch bestreitet.
Entscheidungen:Billigung der bisherigen Verhandlungsergebnisse am Reichshofrat durch den Kaiser, 1557 03 15 (Konzept), fol. 645rv; Votum ad imperatorem, 1557 09 16 (Konzept), fol. 646rv; an Beklagten: Befehl, die Schuldforderung des Barfüßerklosters zu begleichen, 1557 09 22 (Konzept), fol. 652rv, erneuert 1558 06 03 (Konzept), fol. 672r; an Kläger: Information über den Befehl an Beklagten vom gleichen Tag. Ein darüber hinausgehendes Mandat komme derzeit mit Blick auf den Religionsfrieden nicht in Frage. Verweis auf die nächste Reichsversammlung, 1557 09 22 (Konzept), fol. 653rv; an Kläger: Kommunikation des Gegenberichts des Beklagten mit Verweis auf die kommende Reichsversammlung, 1558 01 19 (Konzept), fol. 654r; Kaiserlicher Abschied zu diversen Streitigkeiten zwischen Kläger und Beklagten, s.d. (Konzept), fol. 677r.
Umfang:fol. 645-677
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1588
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304038
 

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