AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-2 Redwitz, Emmeram von contra Bamberg, Bischof Georg von; Auseinandersetzung um Restitution und Landfriedensbruch, 1557-1560 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-2
Titel:Redwitz, Emmeram von contra Bamberg, Bischof Georg von; Auseinandersetzung um Restitution und Landfriedensbruch
Entstehungszeitraum:1557 - 1560
Darin:Fürbittschreiben Herzog Johann Friedrichs des Mittleren von Sachsen für Emeram von Redwitz an den Kaiser, 1558 [01 03] (Ausfertigung), fol. 60r-61v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Redwitz, Emmeram von (1); später für ihn: Redwitz, Katharina von, geborene von Streitberg; Redwitz, Joachim von, seine Ehefrau und sein Sohn; Redwitz, Wolfgang Christoph von; für ihn: Tann, Eberhard von und zu der; Brandt, Assur
Beklagter/Antragsgegner:Bamberg, Bischof Georg von (1); Nürnberg, Stadt (2); Würzburg, Bischof Melchior von (3); Königsberg (Kinndtsberg), Johann Friedrich von, bischöflich-bambergischer Hauptmann zu Kronach (4)
Gegenstand - Beschreibung:Emeram von Redwitz führt gegenüber dem Kaiser und den in Regensburg versammelten Reichsständen aus, er habe lange Zeit hindurch in fürstlich bambergischen Diensten gestanden, weshalb ihm seine Güter durch Markgraf Albrecht von Brandenburg weggenommen worden seien. Hierbei sei ihm ein Schaden von rund 30.000 Gulden entstanden. Der verstorbene Bischof Weigand von Bamberg habe ihm zugesagt, ihn zu restituieren, doch habe dessen Amtsnachfolger, Beklagter (1), diese Zusage gebrochen. Auch das Domkapitel zu Bamberg habe er, Redwitz, bereits erfolglos angerufen. Teile seiner Besitzungen hielten Beklagte (2/3) als Verbündete von Beklagter (1) besetzt. Kläger bittet, sich bei Beklagter (1/2) für seine Restitution einzusetzen. Beklagter (1/2) räumen die von Redwitz geltend gemachten Kriegsschäden ein, bestreiten jedoch, als Angegriffene zu einer Restitution verpflichtet zu sein. Die eingezogenen Lehen habe der Vetter Emerams von Redwitz, Wolfgang Christoph von Redwitz, durch Landfriedensbruch verwirkt. Emeram von Redwitz möge deshalb abgewiesen werden. Der daraufhin eingesetzten kaiserlichen Kommission unter Freiherr Karl zu Limpurg verweigern Beklagtem (1/2/3) die Zusammenarbeit. Daraufhin wenden sich Frau und Sohn des Emerams von Redwitz an den Kaiser und führen aus, Beklagter (4) sei ungeachtet eines ihrem Vater erteil
ten kaiserliches Geleits mit Waffengewalt in ihr Haus eingedrungen und habe sie massiv bedroht. Ein Sekretär ihres Vaters sei gefangengenommen worden. Von Beklagtem (1) erhielten sie keine Unterstützung. Auch Wolfgang Christoph von Redwitz suppliziert an den Kaiser und führt aus, er sei ein Lehensmann der Markgrafen von Brandenburg. Seine Ämter unterstünden seit der markgräfliche Landesteilung Markgraf Albrecht. Allerdings ruhe auf den Gütern noch eine Bürgschaft für Markgraf Georg in Höhe von 90.000 Gulden Während des Krieges hätten Beklagter (2/3) seine Güter besetzt, obwohl Beklagter (1/3) mit Markgraf Albrecht eine Vereinbarung getroffen hätten, wonach jene Lehnsleute, die in Diensten beider Seiten stünden, nicht belangt werden sollten. Darüber hinaus sei er wegen der Bürgschaft vor das markgräfliches Hofgericht Bayreuth zitiert worden, obwohl der Kaiser befohlen habe, dass kein Bürge belangt werden solle, bis eine über das markgräfliches Schuldenwesen eingesetzte kaiserliche Kommission eine Entscheidung gefällt habe. Unter Hinweis auf den Kurfürsten von Brandenburg, der sich beim Kaiser für die markgräfliche Lehnsmänner verwendet habe, ergeht an den Kaiser die Bitte um Einsetzung einer Kommission unter Kurfürst Friedrich von der Pfalz, um bei Beklagten (2/3) eine Restitution zu erwirken. Gegen den vom Kaise
r zum Kommissar ernannten Bischof von Eichstätt wendet Emmeram von Redwitz ein, dieser sei zu weit entfernt. Stattdessen möge Herzog Johann Friedrich der Ältere von Sachsen zum Kommissar bestellt werden. Beklagter (1) bestreitet, in die Auseinandersetzung zwischen Emmeram von Redwitz und Beklagter (4) verwickelt zu sein und verweist auf die Rechtshängigkeit des Streits am Landgericht zu Bamberg. Auf einen daraufhin ergangenen kaiserlichen Befehl, die Auseinandersetzung gütlich beizulegen, berichtet Beklagter (1), Emeram von Redwitz habe sich geweigert, zu Verhandlungen in Bamberg zu erscheinen.
Entscheidungen:An Emeram von Redwitz: Auf seine Supplik werde der Kaiser antworten, sobald der Bericht Limpurgs eingegangen sei, 1558 01 03 (Konzept), fol. 58rv; an Limpurg: Befehl um Bericht, 1558 01 03 (Konzept), fol. 59rv; an Beklagten (1): Mit Bedauern habe man von Limpurg vernommen, dass die kaiserliche Kommission gescheitert sei; Befehl, die landfriedensbrüchigen Übergriffe des Beklagten (4) gegen Emeram von Redwitz zu unterbinden, 1558 02 02 (Konzept), fol. 62r-65r, (Abschrift), fol. 94r-97v; erneuert 1559 08 18 (Konzept), fol. 98rv; an Emeram von Redwitz: Zusendung des Befehls an Beklagten (1) vom selben Tag, um diesen zu insinuieren, 1558 02 02 (Konzept), fol. 66rv; an den Bischof von Eichstätt: Befehl zur Übernahme einer Kommission zu Güte und Recht, 1559 04 29 (Konzept), fol. 81r-82r; an Emeram von Redwitz: Beklagter(1) habe sich bereit erklärt, den Streit zwischen ihm und Beklagtem (4) zu schlichten. Er solle deshalb zu Verhandlungen in Bamberg erscheinen, 1560 01 19 (Konzept), fol. 129rv; an Beklagten (1): Befehl, den Streit zwischen Emeram von Redwitz und Beklagten (4) gütlich oder am Landgericht Bamberg zu entscheiden, 1560 01 19 (Konzept), fol. 130r.
Umfang:fol. 3-170
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1590
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304043
 

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