AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-12 Rechberg, Hans von contra Vehlin, Hans Christoph von; Klage wegen Landfriedensbruch und Verletzung von Jagdrechten, 1559-1568 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-12
Titel:Rechberg, Hans von contra Vehlin, Hans Christoph von; Klage wegen Landfriedensbruch und Verletzung von Jagdrechten
Entstehungszeitraum:1559 - 1568
Darin:Ladung und Mandat des Reichskammergerichts gegen Beklagten, 1559 11 22 (Abschrift), fol. 378r-380v, 400r-402v; desgleichen gegen Kläger, 1559 12 20 (Abschrift), fol. 382r-385v, 404r-407v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Rechberg, Hans von, vice versa
Beklagter/Antragsgegner:Vehlin, Hans Christoph von, vice versa
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichtet von in Augsburg stattgefundenen Verhandlungen einer auf Antrag des Beklagten eingesetzte kaiserliche Kommission zu Güte und Recht unter Reichshofratspräsident Graf Karl von Zollern. Anstatt die Kommissionsverhandlungen abzuwarten, habe Beklagter einen Zaun eines Untertans des Klägers niedergerissen und sei bei der Jagd in den Wildbann des Klägers eingedrungen. An den Kaiser ergeht die Bitte um Befehl an Beklagten, weitere Übergriffe zu unterlassen. Ferner solle die durch Beklagten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erwirkte Kommission kassiert und stattdessen eine Kommission unter ortsansässigen Adligen eingesetzt werden. Während sich in der Folge Kläger und Beklagter wechselseitig des Landfriedensbruchs beschuldigen, Kläger die Zuständigkeit des Reichskammergericht betont und Beklagter den Kaiser um Erlaubnis bittet, sich gegebenenfalls selbst schützen zu dürfen, berichtet Zollern, Kläger habe sich weiteren Verhandlungen verweigert. Um eine zu befürchtende Ausweitung des Konflikts innerhalb des schwäbischen Adels zu vermeiden, empfiehlt Zollern ein rasches Urteil des Reichshofrats oder eines kaiserlichen Kommissars. Gegen die Entscheidung des Reichshofrats, den Rechtsstreit an das Reichskammergericht zu verweisen, wenden sowohl Beklagten als auch Zollern erfolgreich ein, die am Reichskammer
gericht erwirkten Mandate beträfen lediglich Streitigkeiten über vorgenommene Pfändungen und nicht die Frage des Landfriedensbruchs, die der Reichshofrat entscheiden solle. Nach Erneuerung der Kommission bittet Kläger, Zollern einen Mitkommissar zur Seite zu stellen und schlägt hierfür Bischof Otto von Augsburg, Herzog Christoph von Württemberg oder die Städte Ulm und Memmingen vor. Bischof Otto wird daraufhin zum Mitkommissar ernannt, der wiederum Statthalter und Räte der Stadt Dillingen als Subdelegierte einsetzt. Zollern entschuldigt sich für Verzögerungen mit seiner Teilnahme an einem Deputationstag in Speyer und einer in Begleitung von Königin Eleonora unternommenen Reise nach Mantua. Im übrigen sei Kläger einem weiteren Verhandlungstermin erneut ferngeblieben. Beklagter verweigert seinerseits die Zusammenarbeit mit den Ausgburgischen Subdelegierten, da er in der Ausweitung der Kommission auf Augsburg lediglich eine Verzögerungstaktik des Klägers vermute. Kläger bittet daraufhin, Pfalzgraf Wolfgang bei Rhein, Herzog Christoph von Württemberg, Graf Ulrich von Helfenstein, Freiherr Wilhelm von Waldburg oder die Städte Ulm oder Memmingen mit einer Kommission zu betrauen. Beklagter schlägt seinerseits die kaiserlichen Räte Freiherr Hans Jakob von Königsegg und Georg Spättenstein Sulzburg bzw. Freiherr Wilhelm v
on Waldburg vor.
Entscheidungen:An Graf von Zollern: Dessen Bericht habe man empfangen und warte vorerst den Bericht des Klägers ab. Entbindung von der kaiserlichen Kommission und Befehl, an den Kaiserhof zurückzukehren, 1560 01 13 (Konzept), fol. 355rv, (revidierte Reinschrift, darin Entbindung von der Kommission und Befehl zur Rückkehr an den Kaiserhof gestrichen), fol. 356r-357r; an Graf von Zollern: Befehl zur Übernahme einer Kommission zu Güte und Recht und um Bericht, welche der Parteien das Friedbot gebrochen habe, 1560 05 13 (Konzept), fol. 361r-362r; an Kläger und Beklagten: Information über die Kommission unter Graf von Zollern und Befehl, sich weiterer Übergriffe zu enthalten, 1560 05 13 (Konzept), fol. 363rv; an Graf von Zollern: Befehl, die Kommission zu beschleunigen, 1560 07 30 (Konzept). fol. 372rv; an Kläger: Man weise das Verfahren an das Reichskammergericht und habe die Kommission unter Graf von Zollern aufgehoben, 1560 08 17 (Konzept), fol. 387rv; desgleichen an Beklagten, 1560 08 17 (Konzept), fol. 388rv; an Graf von Zollern: Entbindung von der Kommission, 1560 08 17 (Konzept), fol. 389rv, (Abschrift), fol. 476r-477v; an Kläger: Befehl, mit der kaiserlichen Kommission unter Graf Zollern zu kooperieren, 1560 11 01 (Konzept), fol. 410rv; an Graf von Zollern: Erneuerung der Kommission zu Güte und Recht, 1560 11 01 (Konzept),
fol. 412r-413r; (Abschrift), fol. 478r-479v; an Bischof Otto von Augsburg: Befehl zur Übernahme einer Kommission zu Güte und Recht, 1561 03 17 (Abschrift), fol. 470r-471v; an Kläger: Der Streitfall werde an das Reichskammergericht gewiesen, 1562 06 13 (Konzept), fol. 496r; erneuert 1562 09 07 (Konzept), fol. 506rv; desgleichen an Beklagten, 1562 06 13 (Konzept), fol. 497r; näher erläutert 1562 08 03 (Konzept), fol. 502r.
Umfang:fol. 320-510
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1598
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304053
 

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