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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-16 Regensburg, Bischof Georg von contra Regensburg, Stadt; Auseinandersetzung um Religionsausübung im Spital an der steinernen Brücke, 1560 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144 Redwitz, Raid, Regensburg, Rheinfelden, Rechberg, Rosenegg, Rauchschnabel, Rosenau, Steiger, Reuchlin, Reuß, Rosing, Plauen, 1530-1568 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 144-16 |
Titel: | Regensburg, Bischof Georg von contra Regensburg, Stadt; Auseinandersetzung um Religionsausübung im Spital an der steinernen Brücke |
Entstehungszeitraum: | 1560 |
Darin: | Gründungsurkunde des Spitals, 1226 (Abschrift), fol. 540r-541v; Übereinkunft zwischen Erzherzog Ferdinand als Statthalter Kaiser Karls V. im Reich, dem Erzbischof von Salzburg, den Herzögen von Bayern, dem Bischof von Trient und weiteren Fürsten zur Durchsetzung des Wormser Reichstagsabschieds betreffend die Bekämpfung des Protestantismus, 1524 07 06 (Abschrift), fol. 565r-570v; Mandat Kaiser Karls V. gegen Beklagten wegen Abstellung religiöser Neuerungen, 1545 07 19 (Abschrift), fol. 546r-549v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Regensburg, Bischof Georg von |
Beklagter/Antragsgegner: | Regensburg, Stadt |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, Beklagter habe im Spital an der steinernen Brücke 1559 12 04 einen protestantischen Prädikanten eingesetzt. Auf seinen Protest hin habe ihm Beklagter vorgeworfen, gegen den Religionsfrieden zu verstoßen, obwohl das katholische Exerzitium in dem Spital noch bis 1559 intakt gewesen sei. Kläger bittet um Mandat gegen Beklagten zur Abstellung der Neuerungen. In der Folge wendet sich auch der zum Reichstag deputierte Kanzler des Klägers an den Kaiser und bittet um Einsetzung einer Kommission unter Landgraf Ludwig Heinrich von Leuchtenberg als Nachfolger seines verstorbenen Vaters Landgraf Georg von Leuchtenberg. Beklagter führt aus, das Spital unterstehe seit jeher ihrer Obrigkeit. Im übrigen habe Kläger sie bereits 1555 vor dem Rat der Stadt Augsburg verklagt. Das Verfahren werde die Rechtmäßigkeit ihrer Ansprüche belegen. Lediglich aus gutem Willen habe man vor einigen Jahren darin eingewilligt, dass die Spitalsinsassen, die dies wünschten, die lutherische Messe in der Stadt besuchen dürften, während man das katholische Exerzitium im Spital selbst geduldet habe. Noch heute überlasse man die konfessionelle Frage der Gewissensentscheidung jedes Einzelnen. Allerdings schicke man seit Jahren mehrmals in der Woche einen Prädikanten in das Spital, um den bettlägerigen Insassen die notwendige religiöse U |
| nterweisung angedeihen zu lassen. |
Umfang: | fol. 525-570 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1590 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4304057 |
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